Wesel Bauverein: Keine Begünstigung von Politikern

Wesel · Nach den anonymen Vorwürfen gegen einen Ratsherrn reagiert Bauvereins-Chefin Leuchtmann.

 Anett Leuchtmann vom Bauverein Wesel

Anett Leuchtmann vom Bauverein Wesel

Foto: Malz

Anett Leuchtmann, Vorstand des Weseler Bauvereins, hat gestern mit einer Pressemitteilung dem Eindruck entgegenzuwirken versucht, dass Weseler Politiker leichter an Wohnungen des Bauvereins gelangten als Normalbürger. Dieses hatte ein anonymer Schreiber behauptet und seine Vorwürfe auf einem in Computerschrift geschriebenen Brief an die Fraktionen und unsere Redaktion verteilt. Konkret geht es um den CDU-Politiker Volker Haubitz, Mitglied des Rates und Aufsichtsrat beim Bauverein. Er hat eine Wohnung des Bauvereins angemietet. Wie Bauvereins-Chefin Anett Leuchtmann gestern betonte, sei das Mietverhältnis vorher juristisch geprüft worden - es gebe keine Bedenken.

Normalerweise berichtet unsere Redaktion nicht über anonyme Briefe - in diesem Fall machte jedoch die Fraktion Wir für Wesel (WfW) Teile des Inhalts öffentlich und stellte in einem Brief an Stadtchefin Ulrike Westkampf (SPD) die Frage, ob die Wartelisten beim Bauverein für alle Personengruppen gelten würden. "Wenn denn der Bedarf der Bürger an Wohnungen des Bauvereins so groß ist, wie kann es denn sein, dass der Bauverein Personenkreise bei der Vergabe von Wohnungen bevorzugt?", schrieb Thomas Moll, Fraktionsvorsitzender der WfW.

Leuchtmann betont, dass generell keine Mietinteressenten bevorzugt oder benachteiligt würden. "Die Vergabe von Wohnungen des Bauvereins Wesel auf dem frei finanzierten regionalen Wohnungsmarkt in Wesel erfolgt nicht nach Wartelisten. Bei der Vermietung werden Objektkriterien (z. B. Größe, Grundriss, Lage, Preis) mit den Wünschen und Vorstellungen der Mietinteressenten sowie mit Sicherheitskriterien des Unternehmens (z.B. Bonität, Bedarf) abgewogen. Wartelisten werden nur in Ausnahmefällen bei besonderen Objekten geführt, beispielsweise bei Seniorenwohnungen an der Dresdner Straße/Magermannstraße oder bei Garagen."

Die Anfrage von Volker Haubitz liege sei Mai 2015 vor. Der verantwortliche Abteilungsleiter habe erläutert, dass alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt und ohne Beanstandung überprüft worden seien. Mehrere Objekte seien betrachtet worden, allerdings erst ohne Ergebnis. "Als sich Mitte des Jahres, Ende Juni, die Fertigstellung des sanierten Gebäudes Leipziger Straße 11a abzeichnete, bot der zuständige Mitarbeiter Herrn Haubitz eine Wohnung in dem Gebäude an. Beide Parteien wurden sich einig." Die Miete richte sich nach dem Mietspiegel von Wesel. Weder bei der Mietvertragsgestaltung noch bei der Kaution seien Vorteile gewährt worden.

Anfang August 2017 veranlasste der Vorstand der Bauverein Wesel AG eine anwaltschaftliche Prüfung. Es habe keinerlei rechtliche Bedenken oder Hindernisse für den vertraglichen Abschluss eines Mietverhältnisses zwischen der Bauverein Wesel AG und Haubitz gegeben, so Leuchtmann. Sie sieht auch "keinerlei Anhaltspunkte für eine Berichtspflicht, weder des Vorstandes gegenüber dem Aufsichtsrat, noch des Aufsichtsrates gegenüber der Hauptversammlung". Zukünftig werde der Vorstand aber dem Aufsichtsrat im Rahmen von regulären Sitzungen des Gremiums über mögliche beabsichtigte Mietverhältnisse von Organmitgliedern berichten.

(RP)
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