Wesel Banken müssen ein Basis-Bankkonto einrichten

Wesel · Ab 18. Juni gibt es das Bankkonto für jedermann. "Geldinstitute dürfen niemandem mehr, der sich berechtigt in Deutschland aufhält, die Einrichtung eines Girokontos verweigern. Stattdessen müssen Banken und Sparkassen jedermann, auch Obdachlosen, Asylsuchenden und Flüchtlingen, bei Bedarf ein Basiskonto einrichten", sagt die Verbraucherzentrale NRW.

Zur Grundausstattung gehört, dass Kunden Geld einzahlen und abheben sowie Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen tätigen können. Bietet ein Geldinstitut Onlinebanking an, muss jedem Kunden die Teilnahme ermöglicht werden. Für die Führung dieses Girokontos mit grundlegenden Funktionen dürfen Banken nur eine angemessene Gebühr verlangen.

Die Einrichtung eines Kontos muss bei der Bank beantragt werden. Hierfür halten die Geldinstitute kostenlos in Filialen sowie online ein Antragsformular bereit. Zur Sicherung des Existenzminimums kann das Basiskonto gleich als Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden. Nach Antragstellung muss neuen Kontoinhabern innerhalb von zehn Geschäftstagen ein Basiskonto eingerichtet werden. Ablehnen darf ein Geldinstitut nur in wenigen Fällen - etwa wenn bereits ein funktionierendes Konto vorhanden ist. Ein "Nein" zum Basiskonto wegen schlechter Schufa-Auskunft oder bei laufenden Pfändungen ist nicht erlaubt. Falls Banken die Einrichtung eines Girokontos verweigern, hilft die Verbraucherzentrale unter 0281 47368401.

(RP)
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