Wesel/Schermbeck Aufstallungspflicht für Schermbeck

Wesel/Schermbeck · Ob ein toter Bussard in Diersfordt Vogelgrippe hatte, stellt sich heute heraus.

Seit Mitte November gilt unter anderem wegen der Vogelgrippegefahr im rechtsrheinischen Teil des Kreises Wesel eine Aufstallungspflicht. Ausnahme war bislang Schermbeck. Doch nun muss auch in der Gemeinde am Rande zu Westfalen Geflügel im Stall bleiben. "Es ist eine Vorsichtsmaßnahme. Denn unsere Veterinäre haben gesagt, dass Vögel sich nicht an Gemeindegrenzen halten", erklärte gestern Kreis-Sprecherin Anja Schulte im RP-Gespräch.

Außerdem teilte sie mit, dass bei einem am vergangenen Samstag in Diersfordt gefundenen Bussard eine "aviäre Influenza vom Typ H5" nachgewiesen wurde. Heute soll eine weitere Untersuchung zeigen, ob es sich um einen hochpathogenen Typ handelt und gegebenenfalls um H5N8 (Vogelgrippe).

Unabhängig davon, wie das Ergebnis der Untersuchung ausfällt, wird zunächst einmal erneut ein Verdachtssperrbezirk mit einem Radius von mindestens einem Kilometer und ein Verdachtsbeobachtungsgebiet mit einem Radius von insgesamt drei Kilometer eingerichtet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde vom Veterinäramt des Kreises Wesel veröffentlicht. Im Sperrbezirk liegen fünf Betriebe mit rund 90 Tieren, im Beobachtungsgebiet 31 Betriebe mit etwa 600 Tieren. Dabei handelt es sich ausschließlich um Klein- und Hobbyhaltungen. Die Züchter erhalten in den nächsten Tagen Besuch von Kreismitarbeitern, die sie über die nötigen Hygienevorschriften informieren werden. Von den Restriktionsmaßnahmen sind die westlichen Gebiete Wesels betroffen, davon Diersfordt (Wälder und Seen), Flüren (einschließlich Auesee) und linksrheinisch Teile des Naturschutzgebietes Bislicher Insel.

(RP)
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