Wesel Aktienklage: Hovest will Bauverein schützen

Wesel · Die Rollen der Fraktionschefs als Gesellschaftervertreter werfen Fragen auf.

Wesel: Aktienklage: Hovest will Bauverein schützen
Foto: Malz Ekkehart

SPD-Fraktionsvorsitzender Ludger Hovest will heute in Sachen Aktienklage gegen die Weseler Bauverein AG in die Offensive gehen: "Hier wird der Versuch unternommen, sich zu bereichern und den Bauverein zu entreichern. Nach Vorstellung weniger Aktionäre soll dem Unternehmen über eine unangemessene Dividendenzahlung Geld entzogen werden. Ich habe die Kleinaktionäre zusammengeholt. Das wird Thema im Rat." Er sprach von einem "Spekulationsobjekt", zu dem der Bauverein verkommen könne, und von "sogenannten kapitalistischen Heuschrecken." Er will über die "Hintermänner und Hintergründe berichten, um den Bauverein zu schützen" und eine Abwehrstrategie darstellen.

Wie berichtet, gibt es eine aktienrechtliche Klage beim Landesgericht Düsseldorf gegen den Bauverein. Die Beschlüsse der Hauptversammlung sind deshalb nichtig. Kläger ist übrigens die Volksbank Rhein-Lippe.

In der Hauptversammlung waren zwei auswärtige Rechtsanwälte für Aktionärsgruppen und ein Aktionärsvertreter aus Meerbusch mit Nachfragen aufgetreten. Außer dem Hauptaktionär Stadt sind nur örtliche Kleinaktionäre gewollt und dividendenberechtigt. Das schützt vor Anteilseignern, die anderweitige Interessen durchsetzen wollen.

Allerdings sollen AG-Anteile von Aktionären (Firmen, Banken) an Ortsfremde veräußert worden sein. Die verlangen seit längerem Dividenden, erhalten sie nicht, unter anderem, weil vinkulierte Namensaktien nicht umgeschrieben werden. Das Thema ist nicht neu. Nun ist die Situation eskaliert. Versuchte Einigungen sind wohl gescheitert. Ein Teilnehmer der Hauptversammlung sagte gestern, die Anwälte wären penetrant aufgetreten, mit Klage habe niemand gerechnet.

Hovest sieht die Reaktion als Politiker, der alle Register ziehen will. Als solcher sitzt er in Sachen Bauverein allerdings selbst im Glashaus. Hovest, seit 2014 Aufsichtsratsmitglied, hatte sich zuvor seinen Einfluss als ständig teilnehmender Gesellschaftervertreter gesichert. Gegen Sitzungsgeld. Dies hatte Aktionär Spelmanns als Verstoß gegen das Aktienrecht 2013 und 2014 kritisiert. Hovest, der sich nach der Briefmarken-Affäre aus dem Aufsichtsrat zurückgezogen hat, mied das Gremium, als seine damalige Rolle auf den Prüfstand kam. Unklar ist, ob die Aufsichtsratsvorsitzende Ulrike Westkamp dies hätte monieren müssen.

CDU-Fraktionschef Jürgen Linz ist der Methode Hovest gefolgt. In der Klageschrift wird genannt, dass er als Gesellschaftervertreter mehrfach als Gast im Aufsichtsrat auflief, was aktienrechtlich nur unter bedingt erlaubt ist. Das kann der Kläger nicht erkennen, schließlich sei die Politik reichlich vertreten. Einmal soll der CDU-Chef ohne Einladung zum Aufsichtsrat gekommen sein, der genehmigte die Teilnahme per Abstimmung. Einen Unterschied gibt': Hovests Sonderrolle war nicht im Geschäftsbericht verzeichnet, Linz' Teilnahme ist es. 2015 erhielt er 800 Euro Aufwandsentschädigung für den Aufsichtsrat.

Georg Boland, Rendant der Offermann-Stiftung, sagte gestern übrigens, dass die Offermann-Stiftung nichts mit dem Thema Bauverein zu tun habe. Die Hohe-Haus-Stiftung sei eine Stiftung der Stadt.

(thh)
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