Wermelskirchen Zeuge vor Gericht: Jägerin wurde schnell hysterisch

Wermelskirchen · Gestern wurde der Prozess nach dem Tötungsdelikt in Pohlhausen fortgesetzt - teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Zu Beginn der Beweisaufnahme im Prozess gegen die 46-jährige Frau, die zugibt, ihr Vermieterpaar mit einem Jagdgewehr erschossen zu haben, ließ sie gestern durch ihren Verteidiger die Anklage korrigieren. Die Anschuldigungen stimmten bis auf zwei Tatsachen: Richtig sei, dass der zweite Schuss den Balkon erwischt habe und nicht der erste. Und dass sie die tödlich getroffene Frau nicht an ihrer Halskette zu Boden gezerrt habe, sondern sie mit einem Stuhl zu Boden geschlagen habe.

"Die Angeklagte ist eine Frau, die alles ganz genau schildern muss", sagte ein 75-jähriger Mann, den sie kurz nach der Tat angerufen hatte. Er trat gestern Nachmittag als Zeuge auf. Vorher hatte die Kammer bereits die Angeklagte ausgiebig zu ihrem Lebenslauf befragt. Bei ihren bereitwilligen Antworten sprach sie ruhig und gefasst - Regungen des Körpers und ein Mienenspiel waren nicht erkennbar. Als es um ihre psychische Krankheit ging, schloss auf Antrag des Verteidigers die Kammer die Öffentlichkeit für knapp eineinhalb Stunden aus. Zuvor hatte die Angeklagte ausgesagt, dass sie eine "glückliche Kindheit" im Hause gut betuchter Eltern und mit einer älteren Schwester verlebt hatte. Allerdings sei sie stets einsam gewesen. Das Gymnasium verließ sie kurz vor dem Abitur wegen Prüfungsangst. Danach begann sie eine Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau bis zum Gesellenbrief, lernte ihren späteren Ehemann kennen und war als selbstständige Gartenbauplanerin erfolgreich.

Dann erkrankte sie an Weichteilrheumatismus und Durchblutungsstörungen. Sie nahm ihren Ehemann in ihren Betrieb auf, weil sie harte körperliche Gartenbauarbeit nicht mehr durchführen konnte. Von da an gab es Ehestreit, 2006 erfolgte die Scheidung.

Sie wollte als freie Kunstmalerin selbstständig leben, litt aber permanent unter Geldmangel, nachdem sie ihre Reserven aufgebraucht hatte. Sie habe durch die Jagd ihre Liebe zur Natur pflegen wollen, sagte sie. Den Jagdschein habe sie benötigt, um Fleisch zu essen, weil das übliche Fleisch mit ihrer Meinung über Fleischerzeugung nicht vereinbar sei. Den 75-jährigen Zeugen lernte sie bei ihrem Hobby als Jägerin kennen. Die Angeklagte sei eine gute Jägerin gewesen, sagte dieser. Aber auch ein Mensch, mit der es niemand lange ausgehalten habe. Bei einer gegensätzlichen Meinung im Gespräch sei sie jedes Mal lautstark hysterisch geworden. Sie fühlte sich verfolgt und glaubte, dass sie permanent sexuell belästigt würde und ihre Wohnungen verwanzt seien. Kurz nach der Tat habe sie ihn angerufen und mit unaufgeregter Stimme gesagt, dass sie zwei Menschen erschossen habe. Er solle sofort kommen, um ihren Hund abzuholen, damit er nicht ins Tierheim komme.

Die Verhandlung wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt.

(bege)
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