Wermelskirchen Winterdienst auf Anlieger übertragen

Wermelskirchen · In 183 der 543 Straßen im Stadtgebiet sollen die Anlieger künftig für den Winterdienst zuständig sein. Die Stadt kommt in schmalen Wohnstraßen im Winter mit ihren Fahrzeugen nicht durch. Politik muss die Satzungsänderung beschließen.

 In engen Straßen kommen die Räumfahrzeuge der Stadt nicht durch - für 183 Straßen soll der Winterdienst auf die Anlieger übertragen werden.

In engen Straßen kommen die Räumfahrzeuge der Stadt nicht durch - für 183 Straßen soll der Winterdienst auf die Anlieger übertragen werden.

Foto: Koch (Archiv)

Der Winterdienst soll künftig in 183 der 543 ausgewiesenen Straßen in Wermelskirchen nicht mehr durch die Stadt erfolgen, sondern auf die Eigentümer der jeweils angrenzenden, erschlossenen Grundstücke übertragen werden. So ist es in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Wermelskirchen verankert, deren Änderung die Politik noch beschließen muss. Im Ausschuss für Umwelt und Bau am Dienstagabend fassten die Politiker keinen Entschluss, da sie beim Thema Winterdienst noch Klärungsbedarf sahen. Die Abstimmung wurde auf die Ratssitzung am 28. September vertagt.

Es ging im Fachausschuss um die Frage, ob durch die Reduzierung der Kosten für die Straßenreinigung (Kehr- und Winterdienst) auch eine Entlastung bei der Grundsteuer zu erwarten sei. Außerdem wurde über das zu aktualisierende Straßenverzeichnis diskutiert, das in drei Reinigungsklassen unterteilt ist:

Reinigungsklasse A Die Straßenreinigung und der Winterdienst auf den Fahrbahnen erfolgen durch die Stadt Wermelskirchen.

Reinigungsklasse B Die Straßenreinigung ist den Eigentümern der angrenzenden, erschlossenen Grundstücke übertragen; den Winterdienst übernimmt die Stadt.

Reinigungsklasse C Die Straßenreinigung und der Winterdienst sind allgemein auf die Eigentümer der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen.

Die Reinigung (Kehr- und Winterdienst) der Gehwege ist weiterhin grundsätzlich Aufgabe der Eigentümer. Die Satzungsänderung sieht vor, dass 116 Straßen im Stadtgebiet neu in die Reinigungsklasse C aufgenommen werden und somit die Eigentümer auch für den Winterdienst verantwortlich sind. "Die Reduzierung des Winterdienstes in engen Wohnstraßen ist der Technik geschuldet", erklärte Volker Niemz, Leiter des städtischen Betriebshofs, im Fachausschuss.

Das Problem sei, dass die Stadt mit ihren Winterdienstfahrzeugen in vielen schmalen Straßen schlichtweg nicht durchkomme, weil Autos immer mehr auf der Straße parken, wenn Schneehaufen am Straßenrand liegen. Daher seien diese Straßen in die Kategorie C verschoben worden. Niemz: "Wir müssten einen externen Dienstleister beauftragen, weil wir die Geräte nicht haben, um in solchen engen Wohnstraßen zu räumen." Der Betriebshofleiter stellte klar, dass die Straßenreinigung nicht mehr als Gebührenpflicht erfolge, sondern im Rahmen der Straßenunterhaltung. Die Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger sei eine logische Konsequenz.

Seit Anfang 2014 nutzen die Städte Wermelskirchen und Burscheid gemeinsam ein Kehrfahrzeug - die Straßenreinigung erfolgt nicht mehr einmal wöchentlich, sondern bei Bedarf, mindestens einmal im Monat. Der Grund: Die neue Kehrmaschine reinigt laut Stadt gründlicher und erreicht auch Stellen (zum Beispiel Parkbuchten), die vorher nicht zugänglich waren. Eine bedarfsgerechte Reinigung sei sinnvoller und wirtschaftlicher. Auch das muss in der Satzung angepasst werden.

Der Technische Beigeordnete Dr. André Benedict Prusa erklärte, dass zwar nicht mehr wöchentlich gereinigt werde, er stellte aber klar: "Bei Starkregen oder anderen besonderen Ereignissen fahren wir natürlich auch in die Straßen der Kategorien B und C." In Bezug auf die Straßenreinigung waren sich die Politiker einig und sprachen sich für die bedarfsgerechte Reinigung aus - abgestimmt wird aber erst im Stadtrat.

(ser)
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