Wermelskirchen Wichtige Änderungen für Waffenbesitzer

Wermelskirchen · Wer illegal Waffen aller Art und Munition besitzt, kann sie in den kommenden zwölf Monaten straffrei abgeben.

Seit Anfang Juli ist eine durch den Bundestag beschlossene Änderung des Waffengesetztes in Kraft getreten. Für Waffenbesitzer auch aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis ergeben sich daraus insbesondere Änderungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen. Sie dürfen künftig nicht mehr in Behältnissen der Sicherheitsstufe A und B aufbewahrt werden. Für bereits vorhandene Behältnisse gilt eine Besitzstandswahrung. Sie dürfen also weiterhin verwendet werden, heißt es in einer Pressemitteilung.

Anders ist dies nur, wenn das Behältnis nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung den Besitzer wechselt. Das bedeutet beispielsweise, dass künftig in Erbfällen die Waffenschränke nicht übernommen werden können und die Erben sich gegebenenfalls neue Sicherheitsbehältnisse anschaffen müssten. Genaue Ausführungen zu allen Änderungen finden Interessierte auf der Internetseite der Polizei unter: www.rheinisch-bergischer-kreis.polizei.nrw

Zudem wird es für den befristeten Zeitraum von zwölf Monaten möglich sein, straffrei illegal besessene Waffen aller Art und Munition bei jeder Waffen- und Polizeidienststelle abzugeben. Anders als bei der letzten Amnestie im Jahr 2009 wird es hingegen nicht möglich sein, illegal besessene Waffen und Munition einem Berechtigten zu überlassen, teilt die Polizei mit.

Während der Amnestie können illegale Waffen bei jeder Polizeidienststelle im Kreis und bei der Waffenbehörde im zentralen Dienstgebäude in Bergisch Gladbach, Hauptstraße 1-9, abgeben werden. Rückfragen und Terminvereinbarungen sind unter Tel. 02202 205-0 zu den Sprechzeiten immer Montag, Dienstag, Donnerstag, 8.30 bis 12 Uhr, sowie Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14 bis 16 Uhr, möglich (Mittwoch und Freitag geschlossen).

(rue)
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