Wermelskirchen Wahlbenachrichtigungen werden jetzt verschickt

Wermelskirchen · In den kommenden Tagen erhalten die mehr als 27.000 wahlberechtigten Wermelskirchener ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 14. Mai in Form eines Briefes.

Wermelskirchen: Wahlbenachrichtigungen werden jetzt verschickt
Foto: Teifel Udo

"Aufgrund der Osterfeiertage kann es jedoch zu einer verzögerten Zustellung der Wahlbenachrichtigungen kommen", sagt Claudia Hennen-Mentenich, Leiterin des Wahlbüros. Wer bis zum 23. April noch keine Benachrichtigung erhalten hat, aber der Meinung ist, bei der Landtagswahl wählen zu dürfen, soll sich beim Wahlbüro der Stadt persönlich in Raum 1.03 im Rathaus oder unter Tel. 02196 710-106 melden.

Eine Online-Wahlscheinbeantragung inklusive aller Wahlunterlagen ist bereits jetzt möglich, auch ohne die Vorlage einer Wahlbenachrichtigung, erläutert Hennen-Mentenich. "Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt jedoch erst nach Eingang der Stimmzettel." Wahlunterlagen können über einen Link auf der städtischen Internetseite (www.wermelskirchen.de) oder per Mail (Wahlen@wermelskirchen.de) beantragt werden. Sobald die Wahlbenachrichtigungen vorliegen, könne auch der "QR-Code" auf der Wahlbenachrichtigung für die Online-Beantragung des Wahlscheins inklusive aller Wahlunterlagen mit einem Smartphone genutzt werden.

Die persönliche Beantragung sowie die Direktwahl erfolgen erstmals nur im Bürgerbüro, und zwar zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie zusätzlich montags von 18 bis 20 Uhr, dienstags von 14 bis 17 Uhr, donnerstags von 14. bis 17.30 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr.

Der ausgefüllte Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie ein Personalausweis sind bei der persönlichen Beantragung vorzulegen, betont die Leiterin des Wahlbüros. Da noch nicht feststeht, wann die Stimmzettel eintreffen werden, bittet das Wahlbüro, sich in dieser Woche zunächst im Bürgerbüro oder im Wahlbüro zu erkundigen, ob die Stimmzettel eingetroffen sind.

(ser)
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