Wermelskirchen Vorwurf der Bedrohung hat vor Gericht keinen Bestand

Wermelskirchen · Reichlich Unannehmlichkeiten für den Angeklagten und jede Menge Arbeit für Polizei und Gericht waren die Folgen einer Anzeige zweier Wermelskirchenerinnen, die jetzt vor dem Amtsgericht verhandelt wurde. Das Ergebnis: Ein Freispruch für den 1989 geborenen und in Wermelskirchen lebenden Beschuldigten, da ihm der Tatvorwurf der Bedrohung nicht annähernd nachgewiesen werden konnte.

Nach Angaben der beiden Zeuginnen soll der Angeklagte am späten Nachmittag des 3. Dezember vorigen Jahres die beiden Frauen aus einem langsam auf der Kölner Straße fahrenden Auto heraus mit einer Schusswaffe bedroht haben. Das Fenster sei heruntergelassen gewesen, der Wagen habe die beiden Freundinnen passiert. Diesen Vorfall brachten die Frauen zur Anzeige.

Eine anschließende Durchsuchung des Autos und der Wohnung des Angeklagten durch die Polizei brachte jedoch keine Erkenntnisse; die Beamten fanden nichts Auffälliges oder Illegales. "Ich konnte mir das gar nicht erklären, warum plötzlich die Durchsuchungen geschahen", sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Er habe seine Mutter, die zuvor mit dem Wagen gefahren war und bei ihm im Fahrzeug auf dem Beifahrersitz gesessen habe, von der Arbeit abgeholt. "Ich war bei heruntergekurbeltem Fenster dabei, den Außenspiegel einzustellen", erinnerte sich der Angeklagte vor Gericht an den Vorfall bei winterlicher Dunkelheit. Die beiden Passantinnen hätten zwar gekichert oder ähnliches, eine Kommunikation zwischen ihm und den Frauen habe es jedoch nicht gegeben.

Letzteres bestätigten die als Zeuginnen geladenen Wermelskirchenerinnen, die sich bedroht gefühlt hatten: "Es gab keinen Wortwechsel. Der Wagen ist ohne starken Abbremsen langsam die Kölner Straße hinunter gefahren. Ein Beifahrer war dabei. Es war ein Gegenstand auf uns gerichtet - ein kleines, rundes, schwarzes Teil. Ich habe mich sehr erschrocken", berichtete eine 33-Jährige. Ihre acht Jahre jüngere Freundin sagte vor Gericht: "Ich kam aus einem Laden heraus, und ein Auto passierte mich genau auf Augenhöhe. Ich habe in ein Rohr geguckt. Für mich sah es aus wie eine Waffe - ein silbernes Rohr wie ein Revolver." Auf Nachfrage bestätigten beide Zeuginnen, dass sie den Angeklagten nicht aus anderen Zusammenhängen kennen.

Für den Staatsanwalt eine eindeutige Sachlage: "Die Zeuginnen konnten nicht bestätigen, dass sie mit einer Schusswaffe bedroht wurden. Es erweckt eher den Eindruck, als wenn es so war, wie der Angeklagte sagt." Dieser Ansicht folgte der Richter uneingeschränkt: "Der Vorwurf hat sich nicht bestätigt. Es gibt keinen Beweis für eine vorhandene Schusswaffe, also stellt sich die Frage nach der Bedrohung auch nicht." Der Angeklagte wurde somit freigesprochen.

(sng)
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