Wermelskirchen Vor Gericht mehrmals nicht erschienen - Haftstrafe

Wermelskirchen · Der Richter im Amtsgericht runzelte nachdenklich die Stirn: Kommt der Angeklagte oder kommt er nicht? Der vorgeladene Mann war ihm kein Unbekannter. Er hatte ein umfangreiches Vorstrafenregister. Der Richter hatte ihm bereits vor einiger Zeit einen Strafbefehl zugesandt wegen unterlassener Unterhaltszahlungen. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt.

In so einem Fall muss darüber im Rahmen einer ordentlichen Gerichtsverhandlung entschieden werden. Doch einen Termin für diese Verhandlung mit dem Angeklagten abzustimmen, war schwierig. So manche Vorladung kam wegen Nichtzustellbarkeit zurück. Einmal jedoch erschien der Angeklagte vor Gericht. Allerdings einen Tag später als vorgeladen. Es konnte nicht verhandelt werden. Der Richter lud ihn zu einem neuen Termin vor. Jetzt war es wieder mal so weit. Der Anwalt des Angeklagten hatte sich schriftlich bereits entschuldigt: Er würde nicht zur Verhandlung erscheinen, habe aber sein Mandant nicht niedergelegt. "Vielleicht wegen ausstehender Honorare", sinnierte der Richter und schaute auf die Uhr. Jetzt waren 15 Minuten eingeräumte Wartezeit vorüber. In Abstimmung mit der Staatsanwältin wies er den Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl ab und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von einem halben Jahr auf Bewährung. Als Bewährungsauflage setzte er die Zahlung des ausstehenden Unterhaltes fest. Kommt der Verurteilte dieser Auflage nicht nach, geht er ins Gefängnis.

(bege)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort