Wermelskirchen Versicherungstipps bei Sturmschäden

Wermelskirchen · Sturmtief "Ruzica" ist über Deutschland hinweggezogen und hat teilweise große Schäden an Bäumen, Autos und Häusern hinterlassen. Der Rosenmontagszug in Dabringhausen blieb verschont, dafür wurde es am Montagabend stürmisch. An einigen Häusern im Stadtgebiet wurden Dachziegel von den Dächern geweht, Mülltonnen fielen um.

Bei größeren Schäden geht es um den Schadensersatz, auf den Versicherungskaufleute vorbereitet sind. Am einfachsten ist dies bei Autos, die durch abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume oder Dachziegel beschädigt wurden, sagt Lothar Weber, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). "Die Kaskoversicherungen zahlen, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligungen, aber ohne Rabattrückstufung", erklärt der Experte aus Wermelskirchen.

Ab Windstärke 8 (62,1 km/h und mehr) sind auch die Gebäude- und Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig. "Ruzica" erreichte mancherorts Geschwindigkeiten bis zu 140 km/h. Die Folgen: Abgeknickte und entwurzelte Bäume, abgedeckte Dächer, zertrümmerte Fenster. Für die finanzielle Entschädigung von solchen Sturmschäden ist die Gebäudeversicherung oder bei Mietern die Hausratversicherung zuständig.

Weber: "Sollte beispielsweise Regenwasser durch eine vom Sturm geborstene Fensterscheibe eindringen, gibt es auch für den Wasserschaden Geld." Und wer ein Leck provisorisch abdichtet, um größere Schäden in den kommenden Tagen zu verhindern, bekommt auch Geld für diesen Zeitaufwand und für das verwendete Material. Sind aber Keller mit Regenwasser vollgelaufen, benötigen Hausbesitzer und Mieter eine "Elementarschadenversicherung". Diese kann in die Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden und deckt auch Schäden von Starkregen, Erdrutschen und sogar von Erdbeben ab. In Deutschland verfügen nur 26 Prozent der Haushalte über diesen umfassenden Versicherungsschutz.

Hauseigentümer, die glimpflich davongekommen sind, sollten dennoch ihr Hausdach überprüfen. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Sturmschäden, die vom Dachdecker und auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten, erklärt Weber. Er rät, alle Schäden zügig zu melden. Und: "Fotos von Schäden sind wichtig, denn sie erleichtern die Schadensregulierung."

(ser)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort