Wermelskirchen Verfassungsklage gegen das Land - Urteil im Mai

Wermelskirchen · Die Stadt Wermelskirchen beteiligt sich an einer Verfassungsklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Geklagt haben 80 Kommunen gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz aus dem Jahr 2012 - sie halten seine Ausgestaltung für verfassungswidrig. Das Land hatte 2012 zwar 400 Millionen Euro mehr an die Städte verteilt als im Jahr zuvor, doch bei einigen Kommunen war dennoch weniger angekommen als noch 2011. So auch in Wermelskirchen. Thema in der mündlichen Verhandlung im März war eine gerechtere Verteilung von Finanzmitteln durch die Anpassung des Zuweisungssystems.

Die Landesregierung hatte zwar Schwächen der bisherigen Verteilung eingestanden, sich aber ausdrücklich hinter das System gestellt. "Wir erhoffen uns Geld aus dem Finanzausgleich", hatte Stadtkämmerer Bernd Hibst nach dem März-Termin erklärt. Der Verfassungsgerichtshof in Münster will sein Urteil am 10. Mai verkünden. Die Verhandlung im März hat aus Sicht der Beschwerde führenden Kommunen mehr Grund zur Hoffnung gegeben, dass es rückwirkend Geld gibt.

(dpa/tei.-)
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