Wermelskirchen Unfall auf der Dellmannstraße landet vor dem Amtsgericht
Wermelskirchen · Unlängst im Amtsgericht: Das Gericht widmete sich mit sichtlichem Vergnügen Spielzeugautos. Damit wollte es den Hergang eines Unfalls nachvollziehen. Angeklagt war eine Rentnerin aus Wermelskirchen. Sie soll mit ihrem Pkw einem Kradfahrer die Vorfahrt genommen haben.
Die Anklage lautete auf fahrlässige Körperverletzung. Die Verletzungen des Geschädigten waren erheblich: Kopfverletzung, Schultergelenksprengung und Schürfwunden. Der Zusammenprall geschah an der Kreuzung Grünestraße/Dellmannstraße (B 51). Die Dame kam aus Richtung Wermelskirchen und wollte nach links abbiegen. "Ich habe gar keinen Motorradfahrer gesehen", sagte sie. Sie habe außerdem mit ihrem Auto gestanden. Plötzlich habe man ihr nur gesagt, sie solle ein bisschen wegfahren. Aber da sei schon alles passiert gewesen. Offensichtlich sei jemand auf ihr Auto gefahren.
Das konnte sich das Gericht schwer vorstellen: Hätte das Auto der Frau tatsächlich gestanden, hätte der Motorradfahrer sie nicht auf der B 51 anfahren können. Die Spielzeugfahrzeuge kamen ins Spiel. Und die Angeklagte musste einsehen: Augenscheinlich sei sie doch losgefahren und während des Abbiegevorgangs mit dem Motorradfahrer kollidiert. So sah es sogar ihr Verteidiger. Die große Frage war: Wie war sie zu verurteilen? Im Bundeszentralregister war sie nicht zu finden - sie hatte sich also nach Aktenlage der Justiz noch nie etwas zuschulden kommen lassen. Außerdem wollte der Richter die lange Zeit ihrer Unfallfreiheit berücksichtigen. Ihr Verteidiger - mit medizinischen Kenntnissen ausgestattet - sagte, dass sich die Verletzungen schlimmer anhörten, als sie seien. Außerdem sei der Schaden von der Versicherung bereits beglichen worden, seiner Mandantin tue alles furchtbar leid, sie hatte Blumen ins Krankenhaus geschickt.
Mit Zustimmung des Staatsanwaltes stellte der Richter das Verfahren gegen eine Zahlung der Angeklagten von 500 Euro zugunsten der Staatskasse ein. "Geben Sie mir bitte die hiesigen Bankdaten der Staatskasse", sagte der Verteidiger. Und setzte aufgrund der erstaunten Blicke von Richter und Staatsanwalt nach: "Ich weiß ja, wo ich hier bin." Mit diesem kryptischen Spruch bekamen Richter und Staatsanwalt Stoff zum Nachdenken.