Wermelskirchen Unerlaubter Waffenbesitz - Geldbuße

Wermelskirchen · Ein wenig kleinlaut stand jetzt ein junger Mann vor Gericht, der zur Tatzeit 18 Jahre und sieben Monate alt war. Die Polizei hatte in seinem Rucksack eine Gasalarmpistole gefunden und den Vorfall angezeigt, weil ein gültiger Waffenschein fehlte.

"Ich wusste nicht Bescheid über Waffen", sagte der 18-Jährige. "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", entgegnete der Richter. Wie die Waffe denn in seinen Besitz gekommen sei? "Ich habe sie im Stadtpark gefunden", antwortete der junge Mann. "Ich wollte sie zur Polizei bringen."

Der Richter hielt ihm vor, dass er bei der Polizei etwas ganz anderes ausgesagt hatte. Dort hatte er den Beamten angegeben, dass er die Pistole von jemandem gekauft habe. Er sei im Gespräch mit der Polizei so durcheinander gewesen, dass er diese falsche Aussage gemacht habe, sagte der Angeklagte. "Ich glaube Ihnen kein Wort", sagte der Richter. "Hätten Sie die Waffe zur Polizei bringen wollen, hätten sie sie nicht eine Zeit lang im Rucksack mit sich herumgetragen." Darüber hinaus sei das Herumtragen einer gefunden Waffe eh gefährlich. Wer wisse schon, welche Straftat der Vorbesitzer eventuell damit begangen habe.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe empfahl die Anwendung des Jugendstrafrechtes, weil sie bei dem Angeklagten eine Reifeverzögerung feststellte. Er bekam seit der siebten Klasse Nachhilfeunterricht und musste seine dreijährige Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker durch eine zweijährige Ausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik ersetzen. Da er aber sozial und familiär gut eingebunden sei, erstellte sie ihm eine günstige Sozialprognose. Deshalb stellte der Richter nach Absprache mit der Staatsanwältin das Verfahren gegen eine Geldbuße von 400 Euro ein.

(bege)
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