Wermelskirchen Tötungsdelikt in Pohlhausen - 46-Jährige muss sich vor Landgericht verantworten

Wermelskirchen · Das Gericht in Köln hat das Verfahren gegen die Frau eröffnet, die in Pohlhausen zwei Menschen erschossen hat. Erster Verhandlungstag ist der 19. Januar, sechs Tage sind angesetzt. Die Frau befindet sich weiter in einer psychiatrischen Klinik.

 Am Tatort legten Anwohner Ende April Blumen und Kerzen nieder.

Am Tatort legten Anwohner Ende April Blumen und Kerzen nieder.

Foto: Moll (Archiv)

Das Landgericht Köln hat das Verfahren gegen die 46 Jahre alte Frau, die zugegeben hat, Ende April zwei Menschen in Pohlhausen erschossen zu haben, Mitte November eröffnet. Das teilte gestern Dr. Eike Wiemer, Sprecher des Landgerichts, auf Anfrage unserer Redaktion mit. Erster Verhandlungstag ist der 19. Januar, insgesamt sind sechs Verhandlungstage angesetzt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft sei so zugelassen worden, wie sie eingereicht wurde.

Der Vorwurf laute Totschlag in zwei Fällen im Zustand der Schuldunfähigkeit. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau die beiden Taten in paranoider Schizophrenie begangen hat. Der Antragsschrift ist zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft von folgendem Sachverhalt ausgeht: Die beschuldigte Frau sei am 24. April abends im Garten auf ihren Vermieter getroffen. Sie soll sich massiv gestört und provoziert gefühlt haben und schoss dem 62-Jährigen in den Kopf. Der Mann starb noch am Tatort. Die 47-jährige Lebensgefährtin des Mannes sei durch die Schüsse aufgeschreckt worden und habe vom Balkon aus die Frau mit der Waffe und ihren Mann im Garten gesehen.

Daraufhin sei sie schreiend in die Wohnung gelaufen. Die Beschuldigte sei auf den Balkon geklettert und der Frau in die Wohnung gefolgt. Dort habe sie sie mit einem Schuss getötet - und dann noch dreimal mit einem Messer zugestochen. Die 46-Jährige konnte festgenommen werden, nachdem sie sich unmittelbar nach der Tat einer Bekannten anvertraut hatte. Sie lebte als Mieterin im Haus des getöteten Paares in Pohlhausen, mit dem sie öfter Streit hatte. Die Polizei musste mehrfach ausrücken, um bei Konflikten zu schlichten.

Die Angeklagte ist weiterhin in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, teilte Landgerichtssprecher Dr. Eike Wiemer gestern mit. Da sie als schuldunfähig gilt, ist beim Landgericht statt einer Anklage eine "Antragsschrift im Sicherungsverfahren" der Staatsanwaltschaft eingegangen. Dies erfolgte bereits am 27. Juli. Die Vorgehensweise ist in einem solchen Fall aber vergleichbar. Falls die Kammer das Verfahren eröffnet, das hat sie ja mittlerweile getan, kommt es auch bei einem Sicherungsverfahren zu einem Urteil.

Die Staatsanwaltschaft beantragt, dass die 46-Jährige in Zukunft weiterhin in einer psychiatrischen Klinik bleibt. Eine solche Unterbringung ist laut Wiemer unbefristet, es werde aber jedes Jahr überprüft, ob von der beschuldigten Person noch eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe oder ob eine Krankheit womöglich geheilt worden ist. Ob und wie sich die 46-jährige Frau zu der Tat in Pohlhausen beim Prozessauftakt vor dem Landgericht äußern wird, ist unklar. "Sie kann auch von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen", stellte der Sprecher des Landgerichts klar.

Nach der Tat Ende April waren die Anwohner in Pohlhausen schockiert. Es dauerte einige Zeit, bis wieder so etwas wie Normalität in der Ortschaft einkehren konnte. Bei einer stillen Andacht gedachten 80 Trauernde der beiden getöteten Menschen. Gemeinsam fanden sie Trost in den Worten Gottes.

(ser)
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