Wermelskirchen Taubenfütterung ist in der Stadt bald offiziell verboten

Wermelskirchen · Es hat Jahrzehnte gedauert. Bisher hat sich immer die Stadtverwaltung dagegen gewehrt, ein offizielles Taubenfütterungsverbot auszusprechen - es fehlten die Kräfte, dies zu kontrollieren. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Wohl ist aber der öffentliche Druck größer geworden. Und mit Rainer Bleek ein Bürgermeister im Amt, der die Gefahr durch Kot richtig einschätzt. Zudem gibt es mit der WNKUWG eine politische Kraft, die ebenfalls Druck macht. Ihr jüngster Antrag, ein "ausdrückliches Fütterungsverbot für Tauben" ins Ortsrecht aufzunehmen, wurde in der jüngsten Ratssitzung von Bleek wohlwollend entgegengenommen. Für eine der kommenden Ratssitzungen wird die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereiten, erklärte Bleek. Der zuständige Beigeordnete Stefan Görnert kündigte an, zeitnah die Rechtsgrundlage zu schaffen, um das Taubenfüttern als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können. Görnert: "Die gültige Satzung stammt aus 1996. Es wird Zeit, dass sie überarbeitet wird." Als Ordnungswidrigkeit würde das Füttern erstmalig mit 35 Euro geahndet; im Wiederholungsfall kann das Bußgeld bis zu 1000 Euro betragen, heißt es in einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage dieser Zeitung.

Über das Projekt Taubenhaus wie auch die Verteilung von Pillen, um die Vermehrung der Tauben zu stoppen, soll im Ausschuss für Umwelt und Bauen beraten werden. Beides hatte die WNKUWG wiederholt beantragt.

(tei.-)
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