Wermelskirchen Streit mit Polizei landet vor Gericht

Wermelskirchen · Der Mann erschien nicht zur Verhandlung. Gericht entschied auf Strafbefehl.

Ob der Angeklagte ein schlechtes Gewissen bekommen hatte? Schämte er sich? Oder wollte er den Geschädigten nicht unter die Augen treten? Das alles mögen Gründe gewesen sein, warum der Angeklagte nicht zur Verhandlung am Amtsgericht erschienen war. Vielleicht hatte er den Termin auch schlichtweg vergessen.

Die Ladung hatte den Wermelskirchener bereits im Mai erreicht. Außerdem stand er erst an der Grenze zum Erwachsenenalter - die Jugendgerichtshilfe kümmerte sich noch um ihn. Das muss er allerdings auch nötig gehabt haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft wog schwer: Er soll sich bei einem Polizeieinsatz außergewöhnlich aggressiv gegenüber den Beamten verhalten haben. Er soll zwar offensichtlich unter Alkoholeinfluss gestanden haben. Vielleicht hatte er sich deswegen auch nicht mehr unter Kontrolle. Nachdem er die Beamten böse beschimpft haben soll, wollten sie ihn mit zur Wache nehmen. Dabei soll er sich heftigst gewehrt haben und seinerseits zum Angriff übergegangen sein: Sein Kopfstoß gegen einen Beamten ging zum Glück ins Leere.

Die Polizei erstattete Anzeige. Der Vorwurf: Beleidigung und versuchte Körperverletzung gegen Polizeibeamte. Ihn soll aber auch nach der Tat die Reue gepackt haben, hieß es vor Gericht. Der junge Mann soll auf der Polizeiwache erschienen sein und sich entschuldigt haben. Gleichwohl ging die bereits erstattete Anzeige den gewohnten Amtsgang. Vielleicht hätte er ja noch etwas zu seinem Guten bewegen können, wäre er zur Verhandlung erschienen. Ohne ihn entschied das Gericht auf einen Strafbefehl.

Hierbei muss die Schuld des Beschuldigten nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen, wie es im Gegensatz zur Entscheidung durch ein Urteil gilt. Vielmehr reicht es aus, wenn die Schuld des Beschuldigten wahrscheinlich ist. Das Urteil lautete auf 80 Tagessätze. Dagegen kann der Mann nunmehr Einspruch einlegen. Aber egal, wie es zu sehen ist - wäre er zur Verhandlung erschienen, wäre es vermutlich für ihn günstiger geworden.

(bege)
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