Blickpunkt Wirtschaft Fische ködern leicht gemacht

Wermelskirchen · Jeder Angler braucht einen Fischerei-Schein. Voraussetzung dafür ist es, mindestens 13 Jahre alt zu sein und die Fischerprüfung abgelegt zu haben. Dabei steht neben dem fachgerechten Umgang mit Fischen auch der Tierschutz im Vordergrund. "Angeln ohne Berechtigung ist in Deutschland verboten und kann streng bestraft werden", teilt die Kreisverwaltung mit.

Die nächste Fischerprüfung bei der auch für Wermelskirchen zuständigen Unteren Fischereibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises findet am Dienstag, 4. Oktober, 8 Uhr, statt. Je nach Teilnehmerzahl gibt es einen zweiten Prüfungstag am 5. Oktober, ebenfalls ab 8 Uhr. Prüfungsort ist der große Sitzungssaal des Kreishauses Heidkamp, Am Rübezahlwald 7, in Bergisch Gladbach. Anmeldungen nimmt die Fischereibehörde noch bis Montag, 5. September, unter Tel. 02202 132820 entgegen. Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro. In der Prüfung werden verschiedene Themenkomplexe, etwa Fischkunde, Gewässerkunde, Fischhege, Naturschutz, Gerätekunde, Gesetzeskunde, Fisch-Erkennung sowie Zusammenstellung und Zusammenbau von Angelgerät abgefragt. Wer an der Fischerprüfung teilnehmen möchte und sich im Vorfeld darauf vorbereiten möchte, kann bei folgenden Anbietern Kurse besuchen: Angelgeräte Wichterich (Sattlerweg 8, Bensberg, Tel. 02204 56688) oder Rainer Pritschins (Tel. 0221 2972415).

(ser)
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