Wermelskirchen Stadt: Fördermittel nur fürs Katt-Quartier verwenden

Wermelskirchen · Landesmittel könnten nicht für ein anderes Integrationsprojekt genutzt werden. Politik fasst Eilbeschluss am Montag.

Die mögliche finanzielle Förderung des Landes für das Integrationsprojekt "Katt-Quartier" ist an den Standort Jörgensgasse gebunden. "Für ein ähnliches Projekt an einem anderen Standort können die Mittel nicht verwendet werden", teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage von Ratsmitglied Karl Springer (AfD) mit.

Am Montag sollen die Politiker im Haupt- und Finanzausschuss einen Eilbeschluss fassen, damit die Verwaltung rechtzeitig Fördermittel für das Projekt beantragen kann. An der Jörgensgasse könnten eine neue Turnhalle, Kita, Quartierszentrum und Sozialwohnungen gebaut werden. Die Stadt bewirbt sich mit diesem Projekt an dem Sonderprogramm "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" des Landes NRW und hofft auf Fördermittel.

Sollte Wermelskirchen einen Zuwendungsbescheid erhalten, besteht keine Bauverpflichtung. "Sollte der Antrag genehmigt werden, kann die Stadt die Annahme der Fördermittel ablehnen und das Projekt beenden", teilt die Verwaltung mit. Bislang kalkuliert die Stadt mit Gesamtkosten (Bau- und Personalkosten) von 4,3 Millionen Euro - davon würde das Land etwa drei Millionen übernehmen, so dass ein städtischer Eigenanteil von 1,3 Millionen Euro (30 Prozent) bleibt. Eine Förderung von Mehrkosten ist laut Stadt ausgeschlossen. Mehrkosten müsste die Stadt übernehmen. "Ziel ist es, den Mitteleinsatz von Beginn an durch eine sorgfältige Projektplanung und -steuerung zu sichern", teilt die Stadt mit. Das Förderprogramm sei unbürokratisch gehalten, finanziell attraktiv und ziele auf eine schnelle Durchführung ab.

Das Sonderprogramm ist laut Stadt auf Vorhaben ausgerichtet, "die der Integration aller im Quartier lebenden Menschen dienen". Dabei sei die besondere Belastung der Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen Ausgangspunkt der Förderung. Dies hatte auch die Stadt im Antrag darzulegen. "Anzumelden sind vor allem Projekte, die eine besondere Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt und die Integration im Quartier haben und deshalb auch für die Allgemeinheit zugänglich sind", heißt es in dem Antwortschreiben der Stadt an Springer. Ein wichtiges Auswahlkriterium sei die nachhaltige Aufwertung und Entwicklung des Quartiers durch die Baumaßnahmen. "Die Zweckbindung gilt als erfüllt, wenn durch veränderte Rahmenbedingungen die Gebäude nicht mehr schwerpunktmäßig zur Betreuung oder Integration von Flüchtlingen benötigt werden", teilt die Stadt mit.

(ser)
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