Wermelskirchen Sorgerechtsstreit eskaliert - Ehemann droht mit Mord

Wermelskirchen · So rabiat sah der Angeklagte gar nicht aus, wie die Anklage hätte vermuten lassen können. Er soll seine Frau massiv bedroht haben, behauptete der Staatsanwalt vor dem Amtsgericht. Er soll seiner Frau sogar den Tod angedroht haben. "Ich werde Dich umbringen! Das ist keine leere Drohung, ich meine es ernst", hatte der 31-jährige seiner Frau via SMS und WhatsApp angeblich geschrieben.

Der Ehemann wollte seiner Frau ernstlich an den Kragen gehen, wenn sie weiterhin ihr gemeinsames Kind vor ihm verstecke. Das war offensichtlich der Höhepunkt in diesem Ehestreit, dem eine Fülle gegenseitiger Beschuldigungen vorausgegangen war. Die Ehefrau erstattete Anzeige wegen Bedrohung. Ihr Mann legte dagegen Einspruch ein, und so trafen sich die beiden im Gerichtssaal wieder. Die Begründung für seinen Einspruch: Das sei mittlerweile Schnee von gestern.

Vor Gericht gab er die Bedrohung zu. Er habe damals unter einer enormen Belastung gestanden und deswegen überreagiert. "Ich habe das übertrieben gemeint", sagte er. Der Mann sprach leise und nicht viel. Sein Verteidiger sprang in die Bresche. Ehemann und Ehefrau haben sich mittlerweile beruhigt, wenngleich ein Verfahren vor dem Familiengericht derzeit noch andauere, sagte er. Das Kind lebe bei den Eltern seines Mandanten, vermutlich werde seinem Mandanten auch das Sorgerecht zugesprochen.

"Die beiden haben ihren Streit auf den Rücken ihres Kindes ausgetragen", sagte der Verteidiger. Sein Mandant nickte. Mittlerweile könnten sie aber wieder nebeneinander sitzen, "ohne dass sie sich gegenseitig an die Kehle gehen". Es herrsche beinahe ein freundschaftliches Verhältnis. Das wollte der Angeklagte allerdings so nicht bestätigen: "Wir können ruhig miteinander reden."

Das Ehepaar lebt getrennt voneinander - sie in Remscheid, er in Wermelskirchen. Die Ehefrau (28) war als Zeugin geladen. "Wie ist Ihr Verhältnis zu Ihrem Ehemann heute?", fragte die Richterin. "Es hat sich absolut gebessert", war die Antwort. "Wir arbeiten Hand in Hand." Damals sei ihre Angst gleichwohl "nicht unberechtigt gewesen". Aber diese Angst könne durchaus auch aus ihrem "gebrochenem Herzen" heraus entstanden sein. "Ich bin jetzt nicht mehr an einem strafrechtlichen Verfahren interessiert", fügte sie hinzu. "Man kann miteinander reden." Der Angeklagte hörte diese Aussage mit sichtbarer Erleichterung. Das Verfahren wurde im Einvernehmen eingestellt.

(bege)
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