Wermelskirchen Smartphone-Werbebanner als Abo-Falle

Wermelskirchen · Die Verbraucherzentrale Remscheid warnt vor einer neuen Masche krimineller Internet-Werbeanbieter.

 Wer über das mobile Datennetz im Internet surft, läuft Gefahr, kriminellen Geschäftemachern in die Falle zu gehen.

Wer über das mobile Datennetz im Internet surft, läuft Gefahr, kriminellen Geschäftemachern in die Falle zu gehen.

Foto: DPA

Die Geschichte, mit der David Seidel bei der auch für Wermelskirchen zuständigen Remscheider Verbraucherzentrale vorstellig wurde, klingt nach einem schlechten Scherz. Sein Mobilfunkanbieter habe ihm 389 Euro in Rechnung gestellt, berichtete er den Verbraucherschützern. Dabei sei er weder im Ausland gewesen, noch habe er wissentlich irgendwelche Verträge abgeschlossen. Bei Lydia Schwertner klingelten daraufhin sofort die Alarmglocken. Smartphone-Abofallen werden zunehmend zum Problem. Verbraucherzentralen in ganz Deutschland melden steigende Fallzahlen. Und Seidels Geschichte passte zu den Berichten ihrer Kollegen.

"Wir sind natürlich sofort auf Ursachensuche gegangen", sagt Schwertner. "Und ein Blick auf die Handyrechnung hat uns dann Gewissheit verschafft. Herr Seidel hatte unwissentlich sieben verschiedene Abos mit seinem Smartphone abgeschlossen." Diesen Umstand auf die Unachtsamkeit des jungen Mannes zurückzuführen, wäre einfach, tatsächlich vermutet die Verbraucherzentrale angesichts der großen Häufung der Fälle dahinter aber ein ausgeklügeltes System zur Verbrauchertäuschung. "Wir nehmen an, dass die Abofallen über das Anklicken von Werbebannern ausgelöst werden", erklärt die Expertin.

Gehen Smartphonenutzer über eine mobile Datenverbindung ins Internet, wird beim Klick auf ein Werbebanner automatisch die Handynummer an den Anbieter gesendet. Das macht es kriminellen Abo-Vermittlern möglich, ihre angeblichen Dienste bei den Mobilfunkanbietern in Rechnung zu stellen. Rechtlich ist so etwas eigentlich nur zulässig, wenn der Nutzer einen Button mit der Aufschrift "kostenpflichtig bestellen" anklickt. "Wir vermuten aber, dass diese Buttons in den Bannern versteckt sind und die Verbraucher davon gar nichts mitbekommen", sagt Schwertner.

Spätestens wenn die Forderungen auf der Handyrechnung auftauchen, stehen die Verbraucher vor einem Problem. Da helfe dann nur noch kündigen, sagt die Verbraucherschützerin. Dabei müsse man darauf achten, in der Kündigung die Rechtmäßigkeit des Vertragsabschlusses anzuzweifeln. Entsprechende Briefvorlagen gebe es auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Nicht zahlen ist oft keine Option, da die Mobilfunkanbieter und nicht die Abo-Firmen die Forderungen durchsetzen. Es drohen Kündigungen und Regressforderungen. Die Chancen, das Geld von den Auftraggebern zurückzubekommen, sind gering. "Wir haben es oft mit Briefkastenfirmen zu tun, die schwer oder gar nicht erreichbar sind", sagt Schwertner. Am besten sei es, die Gefahr von vorneherein zu minimieren. Das geht mit einer "Drittanbietersperre", die Handynutzer bei ihrem Mobilfunkanbieter beantragen können. Die verhindert, dass die Handy-Nummer an die Abo-Anbieter weitergeleitet wird.

David Seidel hätte diesen Tipp auch gerne früher bekommen. "Ich habe damals wirklich nicht bemerkt, dass ich Verträge abgeschlossen habe", sagt er. "Was die da abziehen, ist einfach nur kriminell. Ich kann nur jedem raten, rechtzeitig zu handeln."

(th)
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