Wermelskirchen Schlechte Vorbereitung - Verfahren erst mal vertagt

Wermelskirchen · Wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln saß ein 32-jähriger Wermelskirchener vor der Amtsrichterin am Brückenweg. Der Staatsanwalt warf ihm vor, mindestens viermal unerlaubte Betäubungsmittel (BTM) "in nicht unerheblichen Mengen" mit der vermuteten Substanz Methylendioxypyrovaleron (MDPV) von einem Internetportal bezogen zu haben. Das Portal war aufgeflogen, zwei der Betreiber hatte die Polizei erwischt, der Dritte - ein Niederländer - ist flüchtig.

Der Wermelskirchener erschien auf einer Liste des Portals, die bereits gezahlte Kunden enthielt. Er wollte sich zur Tat nicht äußern, dafür ließ er seinen Anwalt reden. Der Verteidiger war besser vorbereitet als der Staatsanwalt und die Richterin. Er verlangte handfeste Beweise. Das auf dem Lieferschein genannte Produkt sei unbekannt. "Dass es wirklich MDPV enthält, muss durch ein Wirkstoffgutachten bewiesen werden", sagte er. Dabei sei dann auch die Höhe der Konzentration des MDPV zu ermitteln. Ferner fehle der Beweis, dass sein Mandant auch wirklich die genannten Produkte geliefert bekommen habe. Es sei zu beweisen, dass er dafür Geld bezahlt habe. Üblicherweise werden solche Geschäfte mit kriminellem Hintergrund nur gegen Vorkasse abgewickelt. Zu den Beweismitteln der Anklage gehörten folgerichtig auch die Ergebnisse einer Finanzermittlung, führte der Anwalt an. Sie sei offensichtlich nicht durchgeführt worden. Auch habe man das Betäubungsmittel nicht bei seinem Mandanten gefunden - die Polizei habe nämlich gar keine Hausdurchsuchung durchgeführt. Als Beweis führe die Anklage nur einen kopierten Auszug aus der Liste des Portals an. Das reiche nicht.

Der Staatsanwalt bekannte zwar freimütig, dass er bezüglich des Betäubungsmittels überfragt sei. "Aber ich bin mir sicher, die Liste enthält keinen Traubenzucker", sagte er. Der Verteidiger machte einen Vorschlag. "Sie ziehen das volle Programm durch und liefern alle notwendigen Beweise - Wirkstoffgutachten und Ergebnisse der Finanzermittlung - oder Sie stellen das Verfahren aufgrund der Prozessökonomie ein." Er kenne sich in solchen Verfahren aus. Trotzdem: "Ich stelle mich mal extra dumm."

Vermutlich werden bei einer weiteren Ermittlung Berge von Akten auf das Gericht zukommen. Für eine Einstellung des Verfahrens konnten sich gleichwohl Staatsanwalt und Richterin nicht erwärmen. Offensichtlich hatte der Verteidiger sie auf eine Idee gebracht. Im Zuge der bereits erfolgten Ermittlungen lägen Wirkstoff- und Finanzergebnisse vermutlich bereits vor, meinte der Staatsanwalt. Die Verhandlung wurde mit Blick auf diese erweiterte Beweislage hin vertagt.

(bege)
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