Wermelskirchen "rhexx"-Beteiligung steht auf wackligen Beinen

Wermelskirchen · Die Beteiligung der BEW an der geplanten Gasvertriebsgesellschaft mit dem derzeitigen Projektnamen "rhexx" steht anscheinend auf wackligen Beinen.

Während sich in der Politik eine knappe Mehrheit mit Stimmen von CDU, SPD, WNKUWG und FDP formiert hat, wird Bürgermeister Eric Weik einem zustimmenden Beschluss des Stadtrates am 12. April auf jeden Fall beanstanden. Denn ein beauftragtes Anwaltsbüro kommt im Rahmen einer ersten juristischen Vorprüfung zu dem Schluss, dass eine Beteiligung der BEW an "rhexx" nach den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen rechtlich nicht zulässig sei.

Die BEW beabsichtigt, mit vier weiteren Energieversorgern aus Obertshausen (Hessen), Mühlheim, Euskirchen und Siegen (alle NRW) und der rhenag eine Gasvertriebsgesellschaft zu bilden. Dafür müssen die Gesellschafter der BEW, die Städte Wermelskirchen (25,10 Prozent Anteile), Wipperfürth (29,96 Prozent) und Hückeswagen (25,47 Prozent) sowie die rhenag Rheinische Energie AG (19,47 Prozent) zustimmen. Wipperfürth und Hückeswagen sind für den Beitritt. Ziel des Unternehmens ist der bundesweite Vertrieb von Erdgas an Haushalts- und Gewerbekunden über Internet. Heimische Kunden sollen nicht über "rhexx" günstiger ans Gas kommen.

Die "rhexx" ist übrigens keine Neugründung. Die Firma gibt es schon seit 2000 und wird als "rhenag Erdgashandel" geführt. Die BEW ist seither mit einem Prozent (1000 Euro) als Kommanditist beteiligt. Der Anteil soll erhöht werden auf rund 330 000 Euro. Damit ist es keine Neugründung, sondern nur ein neuer Unternehmenszweck und eine geänderte Gesellschaftsstruktur, so das Anwaltsbüro.

Die Juristen, die die Stadtverwaltung beraten, haben Zweifel, ob das Unternehmen "rhexx" einen öffentlichen Zweck erfüllt, der sich noch auf die "örtlichen Angelegenheiten der Stadt Wermelskirchen zurückführen lässt" und nicht nur der "Gewinnerwirtschaftung zu dienen bestimmt" sei. Denn: Der Gasvertrieb von "rhexx" beschränke sich nicht auf die Gemeindegebiete, auch stehe nicht die Gasversorgung als solche im Vordergrund: Es gehe hier einzig und allein um die "Verschlankung und Effektuierung des bundesweiten Gasvertriebs, um den Gewinn des Gasgeschäftes zu steigern", heißt es in der Stellungnahme.

Gegen die Zulässigkeit der Beteiligung an einer überregionalen Vertriebsgesellschaft spreche, so die Juristen auch ein Gutachten des NRW-Wirtschaftsministeriums, dass für so eine Beteiligung die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden müssten.

(RP)
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