Wermelskirchen Radverkehr - Kommunalaufsicht hält sich zurück

Wermelskirchen · Henning Rehse will juristisch "durch alle Instanzen" klären lassen, ob das Handeln der Verwaltung rechtens ist.

Der Rheinisch-Bergische Kreis wird in seiner Rolle als Kommunalaufsicht nicht in die Radverkehr-Diskussion auf der Telegrafenstraße zwischen Politik und Verwaltung eingreifen. Das erklärte gestern auf Anfrage der Sprecher der Kreisverwaltung, Alexander Schiele. Henning Rehse (WNKUWG) hatte vorige Woche die Kommunalaufsicht aufgefordert zu klären, ob das Verhalten der Verwaltung, nun den gegenläufigen Radverkehr weiter durchzusetzen, rechtens sei. Dabei ging es vor allem um den Ratsbeschluss aus 2003. "Ob es eine Muss- oder Sollvorschrift ist, muss zwischen Politik und Verwaltung selbst geklärt werden. Der Kreis wird nicht in die Selbstverwaltungsangelegenheiten von Wermelskirchen eingreifen", so Schiele. Und es gibt einen Rat aus dem Kreishaus: "Die Politik sollte einen neuen Beschluss fassen, der die Situation klarstellt."

Mit harscher Kritik am Bürgermeister reagierte Rehse auf die gestrigen Äußerungen zu den Ausnahmefällen. "Höchster Ausnahmetatbestand ist, wenn die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht mehr gewährleistet ist", so der Politiker. Das habe die Unfallkommission so festgestellt. Aber ab hier werde es mit der Wahrheit nicht mehr so genau genommen, sondern "von interessierter Seite getrickst": Es stehe nirgendwo, dass in einer solchen Gefährdungssituation dem Radverkehr Vorrang eingeräumt werden müsse, die Rechte der übrigen Verkehrsteilnehmer eingeschränkt werden müssen und die Einbahnstraße geöffnet werden muss. "Und es ist auch nicht wahr, dass der Ausschuss seine Meinung nicht gesagt und keine Entscheidung getroffen hätte." Die sei am 18. Juni 2012 längst getroffen worden, als der Ausschuss den Verkehrsversuch und damit auch die mögliche Gefährdungssituation beendet habe. "Dies passt dem Bürgermeister nicht. Er darf seine Meinung haben. Aber er ist nicht berechtigt, Beschlüsse nur deshalb zu beanstanden und nicht umzusetzen, weil er anderer Meinung ist", sagt Rehse. Er kündigt an, die inhaltliche wie formale Frage gegebenenfalls juristisch durch die Instanzen klären zu lassen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort