Wermelskirchen Radfahren gegen Einbahnstraße

Wermelskirchen · Weder Fachausschuss noch Rat können den gegenläufigen Radverkehr auf der Telegrafenstraße verändern. Denn: Er ist Teil des Verkehrs-/Gestaltungskonzeptes aus 2003. Nun wird markiert und das Halte-/Parkverbot durchgesetzt.

 Freie Fahrt auch weiterhin für Radfahrer, die gegen die Einbahnstraßen-Richtung radeln. Nur: Die parkenden Autos am linken Fahrbahnrand sollen verschwinden. Das ist erklärtes Ziel der Stadtverwaltung.

Freie Fahrt auch weiterhin für Radfahrer, die gegen die Einbahnstraßen-Richtung radeln. Nur: Die parkenden Autos am linken Fahrbahnrand sollen verschwinden. Das ist erklärtes Ziel der Stadtverwaltung.

Foto: Hans Dörner

Der Radverkehr durch die Telegrafenstraße gegen die Einbahnstraßen-Richtung ist rechtens. Das erklärte gestern völlig überraschend Bürgermeister Eric Weik im Stadtrat nach rechtlicher Prüfung. Damit wurde nicht nur der Beschluss des Fachausschusses, den Verkehrsversuch mit dem gegenläufigen Radverkehr zu beenden, für nichtig erklärt. Auch der parteiübergreifende Antrag, für gestern vom Bürgermeister auf die Tagesordnung gesetzt, greift nicht und wurde zurückgezogen. Denn: Mit dem Beschluss über ein Verkehrs- und Gestaltungskonzept 2003 hat der Stadtrat beschlossen, dass alle Straßen innerhalb des Innenstadtdreiecks für Radfahrer in beide Richtungen befahren sein sollen.

Der Beschluss des Fachausschusses, das Radfahren gegen die Einbahnstraße aufzuheben, verstößt gegen diesen übergeordneten Ratsbeschluss. Der Rat ist ausschließlich befugt, Konzepte oder Satzungen zu ändern. Aber die Stadt als Straßenverkehrsbehörde hat die Verkehrszeichen anzuordnen. In diesem Fall hätte das Konzept verändert werden müssen — zum Beispiel, in dem der gegenläufige Radverkehr herausgenommen wird. Doch dieses Konzept war 2003 Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen für den Innenstadtumbau, heißt es in der rechtlichen Bewertung durch das Hauptamt. Eine nachträgliche Änderung ließe befürchten, dass es zu Rückforderungen von gewährten Zuwendungen kommen werde.

Kommunalaufsicht intervenierte

Aufmerksam gemacht hat die Kommunalaufsicht beim Kreis die Wermelskirchener Stadtverwaltung auf diese rechtliche Situation. "Wir hatten diese Formulierung nicht mehr vor Augen", gestand der Bürgermeister gestern ein. Denn: Die Stadt handelt als Straßenverkehrsbehörde und unterliegt der Sonderaufsicht des Kreises und der Bezirksregierung. Und dem Kreis war aufgefallen, dass weder Ausschuss noch Rat entscheiden dürfen, zum Beispiel Verkehrsschilder abzuhängen. Das hätte aber die Entscheidung des Fachausschusses zur Folge gehabt.

Deshalb machte Bürgermeister Eric Weik gestern Abend deutlich: Die Regelung bleibe, wie sie sei. Im Verwaltungsvorstand werde heute das weitere Vorgehen beraten. "Mir ist wichtig, dass jeder, also Fußgänger, Rad- wie Autofahrer, sieht, dass es den Radweg gegen die Einbahnstraßen-Richtung gibt." Es werde jetzt sanft, aber besser markiert. Außerdem werde laut Weik das Halte- und Parkverbot durchgesetzt. Außerdem kommt zu Beginn der Telegrafenstraße ein Tempo 20-Schild hin — "damit auch Radfahrer sich daran halten."

(RP)
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