Wermelskirchen Parkendes Auto beschädigt - Gericht stellt Verfahren ein

Wermelskirchen · Noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen ist ein 32-jähriger Autofahrer, der sich wegen Unfallflucht vor dem Amtsgericht verantworten musste. Er war angeklagt, auf dem Lidl-Parkplatz in Wermelskirchen beim Ausscheren aus der Parklücke ein anderes Auto touchiert zu haben. Der Fremdschaden: 750 Euro.

"Ich habe davon nichts bemerkt", sagte der Angeklagte. Er habe ganz normal mit seinem Pkw den Parkplatz nach dem Einkaufen verlassen und sei nach Hause gefahren. Er habe sich sehr gewundert: Plötzlich habe die Polizei vor ihm gestanden und ihn der Fahrerflucht beschuldigt.

Was der Angeklagte beim Ausparken vermutlich nicht bemerkt hatte: Eine Zeugin hatte drei parkende Autos weiter ein "lautes Geräusch, wie ein Kratzen am Lack" gehört, als sie ihr Auto belud. Sie beobachtete daraufhin, wie der Angeklagte ausstieg und um sein Auto einmal herumlief. Dann sei er wieder eingestiegen und fortgefahren. Sie hatte sich - ganz die aufmerksame Zeugin - sofort das Kennzeichen notiert und dann mit Unterstützung des Lidl-Personals die Polizei gerufen. Im Gerichtssaal konnte sie allerdings den Angeklagten nicht zweifelsfrei wiedererkennen. Sie hatte sich auf das Notieren des Kfz-Kennzeichens konzentriert. "Ich bin nicht ausgestiegen", sagte der Angeklagte. Die Frage: "War es der Angeklagte oder war er es nicht?", konnte nicht zweifelsfrei beantwortet werden.

Die eigentliche Tat hatte niemand gesehen - die Zeugin hatte nur ein Geräusch gehört. Weil der 32-Jährige keine Vorstrafen aufwies, machte die Richterin den Vorschlag, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 600 Euro einzustellen. Der Angeklagte stimmte zu - er durfte seinen Führerschein behalten. Für ihn schien es das wichtigste Ergebnis des Verfahrens zu sein.

(bege)
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