Wermelskirchen Neutralität von Amtsträgern - Bleek reagiert auf Kritik der AfD

Wermelskirchen · Ein Satz, den Bürgermeister Rainer Bleek während Eröffnung der Ausstellung der Aktionswoche "Widerrechts" im Rathaus geäußert hatte, kritisiert die AfD in Wermelskirchen scharf: "Auch die widerliche Diskriminierungspolitik der AfD muss ein Alarmsignal für uns alle sein." Doch Bleek weist diese Kritik von sich.

Man halte dies für unsachlich und herabsetzend gegenüber einer Partei, die im Stadtrat vertreten ist und deren Wähler, schreibt Hans-Joachim Lietzmann, Sprecher des AfD-Stadtverbandes Wermelskirchen, an unsere Redaktion. Das Bundesverfassungsgericht habe in diesen Tagen "erneut den Grundsatz bestätigt, dass der Repräsentant eines Staatsorgans, sofern er in dieser Funktion in der Öffentlichkeit handelt, bei seinen politischen Verlautbarungen zu einer entsprechenden Zurückhaltung und Neutralität verpflichtet ist."

Er beruft sich damit auf das Bundesverfassungsgericht, das Bildungsministerin Johanna Wanka Ende Februar gerügt hatte, mit ihrer AfD-Schelte gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Sie hatte 2015 in einer Pressemitteilung mit Hoheitszeichen und auf der Homepage ihres Ministeriums eine "rote Karte für die AfD" verlangt. Ein solches "Recht auf Gegenschlag" stehe der zu parteipolitischer Neutralität verpflichteten Bundesregierung nicht zu, so die Richter. Die AfD habe den Eindruck, dass sich Bleek dieser Amtspflicht noch nicht bewusst sei, so Lietzmann. "Ich stehe zu meiner Meinungsäußerung.

Für die Diskriminierungspolitik der AfD lassen sich zahlreiche Belege finden. Jüngeres Beispiel die verletzenden Äußerungen von Herrn Poggenburg am politischen Aschermittwoch gegenüber türkischen Mitbürgern. Eine Distanzierung der Partei AfD von diesen Äußerungen hat nicht stattgefunden", so Bleek. Im Übrigen solle Hans-Joachim Lietzmann "das Urteil mal genauer lesen". Amtsträger dürften nämlich grundsätzlich politisch Stellung beziehen.

Bürgermeister, Landräte oder Minister könnten sich durchaus für oder gegen andere Parteien aussprechen. "So durfte seinerzeit Bundespräsident Joachim Gauck die NPD in einer Podiumsdiskussion durchaus als ,Spinner' bezeichnen. Die Grenze, die die Richter in Karlsruhe gezogen haben, habe ich nicht überschritten: Ich habe nicht die Infrastruktur der Stadt dazu benutzt, um mich gegen die Politik der AfD zu wenden, denn der Bürgermeister war nicht Organisator dieser Ausstellung."

(pd)
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