Wermelskirchen Millionenschaden - Stadt wartet aufs Geld

Wermelskirchen · Beim Innenstadtumbau wurden 2013 fehlerhafte Bescheide verschickt. Gibt es jetzt einen Vergleich?

 Umbau der Kölner Straße im Jahr 2006.

Umbau der Kölner Straße im Jahr 2006.

Foto: HD

Rund eine Million Euro hat die Stadt Ende 2013 verloren, weil ein externes Ingenieurbüro Fehler bei der Beitragssachbearbeitung für die Schlussabrechnung des Innenstadtumbaus machte. Bis heute gibt es keine Entscheidung des Gerichtes - den für vergangene Woche anberaumten Verkündungstermin eines Urteils hat das Landgericht Aachen um zwei weitere Monate verschoben. Nach BM-Informationen könnte damit das Gericht den streitenden Parteien Zeit für einen Vergleich eingeräumt haben, so dass es nicht zu einem Urteil kommen muss.

"Wir können natürlich nicht auf das Geld verzichten", sagte gestern Bürgermeister Rainer Bleek auf eine entsprechende Frage unserer Redaktion, ohne ins Detail zu gehen. Es sei ein schwebendes Verfahren. "Wir warten den Urteilsspruch ab. Es gibt zwar Angebote des Ingenieurbüros, doch die sind unzulänglich."

Es geht um die Abrechnungen für den Straßenausbau Brückenweg, Kölner Straße, Eich, Telegrafenstraße, Bügeleisen, aber auch für die Ortsdurchfahrten Stumpf und Emminghausen. Als das Rechnungsprüfungsamt die Stadtverwaltung 2012 auf Verjährungsfristen hinwies, wurde die Bearbeitung der Abrechnung einem externen Ingenieurbüro übertragen. Die Bescheide gingen zwar Ende 2013 fristgerecht raus, waren aber fehlerhaft. Die betroffenen Bürger zahlten rund 950.000 bis eine Million Euro weniger. Dafür kommen derzeit die Steuerzahler auf - die Stadt versucht seither, sich das Geld vom Ingenieurbüro in einem Gerichtsverfahren zurückzuholen.

Im Rathaus achten die Verantwortlichen derzeit penibel darauf, dass es nicht noch einmal zu so einem Fall von ablaufenden Verjährungsfristen kommt. "Wir sind aber deutlich im Arbeitsrückstand", gestand Bleek gestern ein.

Auf die Bürger aus den betroffenen Innenstadtstraßen kommen aber keine Nachforderungen zu. "Für diese Bürger ist das Kapitel abgeschlossen. Sie haben ihre Beiträge, wie in den Bescheiden stand, gezahlt."

Der Abrechnungsfehler bestand darin, dass das Ingenieurbüro die angekündigten Fördermittel für das gesamte Abrechnungsgebiet geltend gemacht hatte. Dadurch mussten die betroffenen Anlieger weniger bezahlen. Zugestanden hätten diese Fördermittel aber nur der Stadt für ihre städtischen Flächen. "Damit ist uns natürlich ein finanzieller Schaden entstanden", sagte Bleek.

Seit Anfang an werde mit dem Ingenieurbüro über eine Schadensregulierung, also einen Vergleich gesprochen. "Es liegen Angebote vor, die derzeit bewertet werden. Es ist aber noch nicht zu einer Übereinstimmung gekommen."

Deshalb vermuten Juristen gegenüber der BM-Redaktion, dass das Gericht den beiden Parteien noch noch einmal genügend Zeit eingeräumt hat, damit es zur außergerichtlichen Einigung kommt.

(RP)
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