Wermelskirchen Markt 10 - verkaufen oder verpachten?

Wermelskirchen · Stadt strebt beim Thema Zukunft des "Bergischen Löwen" einen breiten Konsens an und bittet die Politik um eine Einschätzung. Die WNKUWG regt einen Verkauf mit Zweckbindung "Gastronomie" und ein Bieterverfahren an.

 Die Zeit drängt - die Politik soll nun zeitnah ihre Vorstellungen äußern, wie es mit dem Baudenkmal Markt 10 weitergehen soll. Der Pachtvertrag mit den Restaurant-Betreibern läuft zum Jahresende aus.

Die Zeit drängt - die Politik soll nun zeitnah ihre Vorstellungen äußern, wie es mit dem Baudenkmal Markt 10 weitergehen soll. Der Pachtvertrag mit den Restaurant-Betreibern läuft zum Jahresende aus.

Foto: Radermacher (archiv)

Wird im nächsten Jahr noch im "Bergischen Löwen" gekocht und serviert? Die Weichen für die Zukunft des Restaurants und des Baudenkmals am Markt 10 wird die Politik wohl im November stellen müssen. Denn angesichts des nur bis Jahresende laufenden Pachtvertrages drängt die Zeit.

Mehrere Optionen stehen im Raum, wie Bürgermeister Rainer Bleek im Gespräch mit dieser Zeitung aufzeigte. Verkauf des städtischen Gebäudes - mit oder ohne Zweckbindung Gastronomie - oder Investitionen bei gleichzeitiger Anhebung des Pachtzinses. "Ich hoffe auf einen vernünftigen Konsens, denn hier handelt es sich um einen wichtigen Punkt für die Stadtentwicklung." Er erwarte nun die Einschätzung der Fraktionen zu diesem Thema. Die WNKUWG hat bereits reagiert.

Seit Jahren wird über die Zukunft des Baudenkmals diskutiert. Ideen wie eine Unterbringung von Flüchtlingen wurden wieder verworfen. Fakt ist, dass zum einen in die Gebäudesubstanz investiert werden muss, zum anderen Umbauten erforderlich sind, sollte das Objekt weiterhin einen Gastronomiebetrieb beherbergen. So hat das Kreisveterinäramt einen Maßnahmenkatalog erstellt, der zu erfüllen ist.

"Meine Fraktion wird dem Verkauf dieses Gebäudes ohne gastronomische Zweckbindung keineswegs zustimmen", teilt Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender der WNKUWG, mit. Allerdings müssten die Investitionskosten bei einem Verkauf des Objekts bei Festlegung des Kaufpreises verrechnet werden. Die Stadt hatte eine Kaufpreiserwartung von 285.000 Euro angegeben. Bei den Investitionen ging die Dehoga von 365.000 Euro aus. Beides zusammen könne ein Gastronom kaum stemmen. Daher schlage die WNKUWG vor, die Stadt solle prüfen, ob die Immobilie für einen symbolischen Euro in Verbindung mit der gastronomischen Zweckbindung veräußert werden kann.

"Wir können uns ein Bieterverfahren vorstellen, bei dem jeder sein Angebot einreicht und derjenige den Zuschlag bekommt, der am meisten zu zahlen bereit ist", so Rehse. Die Zweckbindung solle dabei bis zu 20 Jahre laufen.

Innerhalb der Verwaltung gebe es noch keine abgestimmte Meinung über die Zukunft des Gebäudes Markt 10, so Bleek. Ihm sei aber bewusst, dass es sich hier um eine exponierte Lage in der Innenstadt handelt, in der sich Außengastronomie geradezu anbiete. In Wermelskirchen werde sie sehr gut angenommen, das Geschäft scheine sich zu rentieren. Bleek: "Dafür haben wir ja den Markt umgebaut, die Konzession liegt vor." Doch bisher sei eine Außenterrasse in der warmen Jahreszeit noch nicht geöffnet worden.

Während die Fraktionen sich beraten, werde die Stadt parallel das Gespräch mit dem Pächter suchen. Sollte die Stadt in das Gebäude investieren, müsste sich das amortisieren. Schließlich habe die Stadt derzeit noch einige andere Investitionen zu bewältigen (Sekundarschule etc.). Rainer Bleek erinnert daran, dass das Haus dem Pächter bereits zum Kauf angeboten worden war, er habe es abgelehnt.

(RP)
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