Heisser Draht Leserin verärgert über Lärm in Mittagszeit

Wermelskirchen · Gertrud Byhahn (72) kritisiert, dass Nachbarn oft in der Zeit von 13 bis 15 Uhr Rasen mähen oder den Hochdruckreiniger nutzen. Das ist laut Stadt verboten. In einer Verordnung ist dies klar geregelt.

Wermelskirchen (ser) Gertrud Byhahn fühlt sich an der Robert-Stolz-Straße pudelwohl. Gerne sitzt sie in der Mittagszeit auf der Terrasse, genießt die Sonne, liest ein Buch. Entspannung ist angesagt. Doch an so manchem Tag ist davon keine Spur. Die Leserin kritisiert, dass Nachbarn oft in der Zeit von 13 bis 15 Uhr Rasen mähen oder den Hochdruckreiniger nutzen. "Das muss doch in der Mittagszeit nicht sein", findet Byhahn. Sie wolle niemanden beleidigen, "aber dieser Lärm stört ungemein". Und schließlich gehe es nur um diese zwei Stunden - "kann man diese lärmintensiven Arbeiten im Garten nicht davor oder danach machen?", fragt die 72-Jährige.

Sie habe sich deswegen auch schon im Rathaus erkundigt, welche Regeln gelten und wann welche Arbeiten erledigt werden dürfen. "Dort hat man mir gesagt, dass es eine zweistündige Ruhezeit gibt." Diese Aussage bestätigt Paul Engelbracht vom Ordnungsamt auf Nachfrage unserer Redaktion. Demnach gilt: "Nach Paragraf 11 (1) der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Wermelskirchen vom 21. Juni 1991 ist in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten in der Zeit von 13 bis 15 Uhr (allgemeine Ruhezeit) jede Tätigkeit untersagt, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden ist und die allgemeine Ruhezeit stören könnte."

Als solche Tätigkeiten gelten laut Engelbracht insbesondere der Gebrauch von Rasenmähern, das Ausklopfen von Teppichen, Matratzen, Läufern und ähnlichen Gegenständen, das Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen oder auch Schreddern.

Ausnahme seien landwirtschaftliche oder gewerbliche Tätigkeiten oder Arbeiten, die aufgrund eines öffentlichen Auftrages durchgeführt werden, "wenn hierbei Techniken angewendet werden, die dem neuesten Stand der Entwicklung entsprechen", erläutert Engelbracht.

Falls sich Anwohner durch Lärm in der Ruhezeit gestört fühlen, können sie sich bei ihm melden (Tel. 02196 710322). Eine Kontrolle durch das Ordnungsamt sei schwierig, "wir können nicht auf Verdacht durch die Wohngebiete fahren. Wenn Personal verfügbar ist, gehen wir den Hinweisen aber nach. Ansonsten leiten wir es an die Polizei weiter", versichert Engelbracht. Anwohner, die sich gestört fühlen, können Anzeige erstatten. Jeder Einzelfall werde geprüft, die Strafe könne 80 Euro oder mehr betragen.

Gertrud Byhahn hat mit den Nachbarn gesprochen und um Einhaltung der Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr gebeten - ohne Erfolg. "Ich will den Menschen wirklich nichts Böses. Ich finde es nur einfach schade, dass manche Leute diese Ruhezeit nicht schätzen."

(RP)
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