Wermelskirchen Kreis schiebt 66 Asylbewerber in 2015 ab

Wermelskirchen · Zuständig für die offiziell Rückführungen genannten Abschiebungen ist der Rheinisch-Bergische Kreis.

Die Nachricht traf die Mitstreiter der Initiative "Willkommen in Wermelskirchen" (WkiWk) wie ein Schlag. Anfang Dezember wurde eine vierköpfige mazedonische Familie mit zwei Kindern von einem Großaufgebot der Polizei in einer Blitzaktion in ihrer Wohnung an der Neuschäferhöhe abgeholt und eilig zum Flughafen gebracht, um sie von dort aus in ihr Heimatland abzuschieben. "Wir sind zutiefst verärgert über dieses inhumane und völlig unverhältnismäßige Vorgehen der Ausländerbehörde", sagte Cornelia Seng von WkiWk damals. Wie der Rheinisch-Bergische Kreis jetzt mitteilt, wurden 2015 kreisweit insgesamt 66 Asylbewerber abgeschoben.

Das Deutsche Rote Kreuz betreut nach eigenen Angaben derzeit 954 Flüchtlinge im Kreisgebiet. Konkrete Zahlen, wie viele Flüchtlinge derzeit in den einzelnen Kommunen leben, konnte Alexander Schiele, Sprecher des Kreises, auf Anfrage unserer Redaktion nicht mitteilen. Die Flüchtlinge im Kreis sind in zwölf Unterkünften in Wermelskirchen (Dabringhausen, Dhünn, Schubertstraße), Bergisch Gladbach (Katterbach, Feldstraße, Taubenstraße, Refrath und Sand), Rösrath (Venauen, Schulzentrum), Kürten (Biesfeld) und Leichlingen untergebracht, wobei die Unterkünfte in Leichlingen und in der Schubertstraße aktuell nicht belegt sind.

Kreissprecher Alexander Schiele erklärt, zu welchem Zeitpunkt ein Asylbewerber abgeschoben wird. "Nach der Einreise werden die Leute zunächst in den Erstaufnahmeeinrichtungen registriert und erhalten dort auch eine sogenannte BÜMA - eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender. Anschließend erfolgt die Regelzuweisung und die Asylbewerber werden auf die Kommunen verteilt. Erst dann startet das Asylverfahren so richtig", erklärt er. Schiele sagt weiter: "Schließlich trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Entscheidung darüber, ob der Asylbewerberantrag genehmigt wird oder nicht. Ist der Beschluss negativ, bekommt der Asylbewerber Bescheid, dass er fortan ausreisepflichtig ist. Kehrt er dann freiwillig in sein Land zurück, gibt es Unterstützung in Form von Beratung oder auch einer finanziellen Starthilfe." Auch bliebe den Asylbewerbern noch die Chance, gegen den abgelehnten Antrag Rechtsmittel einzulegen. "Ist der Antrag aber endgültig vom BAMF abgelehnt und der Asylbewerber weigert sich weiter, das Land freiwillig zu verlassen, kommt es zur Abschiebung", sagt Schiele und erklärt: "Für Flugabschiebungen gibt es eine zentrale Einrichtung in NRW, die das Ganze koordiniert. Für die Abschiebung selbst ist dann der Kreis zuständig."

(sb)
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