Wermelskirchen Kein Kassenbon für Kleister - da gab's eine Anzeige

Wermelskirchen · Vorbestrafte Ladendiebin hatte Glück: Richterin stellte Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße ein.

Die Handtasche einer Frau soll ja einem Schwarzen Loch im Universum gleichen, in dem alles verschwindet und niemals wieder auftaucht. So ungefähr muss es wohl gewesen sein, als die 38-jährige Angeklagte aus Remscheid von einem Ladendetektiv eines Wermelskirchener Baumarktes des Diebstahls bezichtigt wurde. Er hatte zwar in ihrer Handtasche ein Paket Tapetenkleister im Wert von 6,49 Euro gefunden, nicht aber den dazugehörigen Kassenbon. Der war futsch. Der Detektiv erstattete Anzeige. "Das ist total falsch", widersprach die Angeklagte. Sie habe den Kleister ungefähr eine Woche vorher gekauft, das Paket in der Handtasche vergessen und den Kassenbon weggeschmissen.

Leider konnte der Detektiv sich nicht mehr an die Tat erinnern. Aber er schreibe niemals eine Anzeige, wenn er die Tat nicht höchstpersönlich gesehen habe, sagte er. Sie sei überhaupt nicht in der entsprechenden Abteilung des Baumarkts gewesen, bekräftigte die Angeklagte. Sie sei nur ihrer Freundin zu Liebe mit in den Baumarkt gegangen. Dort trennten sich die beiden Frauen. Ihre Freundin wollte ein Türschloss kaufen und sie selbst sei in Richtung der Kasse gegangen. Die Freundin kaufte das Schloss aber nicht - sie stahl es.

Das hatte der Ladendetektiv auch gesehen und bat sie nach der Kasse in seinen Dienstraum. Er habe mich gefragt, ob ich mitgehen wolle, sagte die Angeklagte. Da sie sich keiner Schuld bewusst war, ging sie mit. Der Detektiv durchsuchte auch ihre Tasche und fand den Kleister.

Die Angeklagte machte nebenbei darauf aufmerksam, dass der Detektiv unmöglich auch sie hätte beobachten können, wenn er ihre Freundin im Auge behalten hatte - die Abteilungen für Türschlösser und Kleister seien weit voneinander entfernt.

"Jetzt erinnere ich mich", sagte der Detektiv. Die beiden Frauen seien erst zusammen zu den Türschlössern gegangen und anschließend zusammen in die Tapezierabteilung.

Es sei ja wie ein Wunder, kommentierte die Angeklagte. Erst wisse der Zeuge gar nichts und plötzlich erinnere er sich an jedes Detail.

Der Staatsanwalt überlegte laut: Hätte die Angeklagte nicht einschlägige Vorstrafen, könne man bei Aussage gegen Aussage das Verfahren einstellen. Aber so müsse die Freundin noch als Zeugin gehört werden. Sie sei bereits verurteilt und dürfe jetzt aussagen.

"Ich bin jetzt zum dritten Mal hier", stöhnte daraufhin die Angeklagte. Sie sei eine junge Mutter - sie hatte ihr Baby mitgebracht - und könne diesen Aufwand ihrem Kind nicht mehr zumuten. Dann erkläre sie sich lieber für schuldig.

Schließlich stellte die Richterin am Amtsgericht das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 150 Euro ein.

(bege)
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