Wermelskirchen Jetzt gibt es das Girokonto für alle

Wermelskirchen · Seit 19. Juni gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto - auch für Obdachlose und Asylbewerber. 142 Flüchtlinge haben bei der Stadtsparkasse inzwischen so ein Guthabenkonto. Vorsicht beim bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Ein neues Gesetz mit "Haken" und altbekannten "Ösen" ist seit dem 19. Juni gültig: Dann hat jeder Bürger ein Recht auf ein Girokonto. Dieses Basiskonto ist guthabenabhängig, lässt sich also nicht in Minus überziehen. Insbesondere geflüchteten Menschen soll das Basiskonto die Möglichkeit zu Finanztransaktionen bieten.

Der Gesetzgeber schuf diese Regelung, die letztlich eine EU-Richtlinie in Deutschland umsetzt. Kreditinstitute müssen die Amtspapiere, beispielsweise der Duldungsbescheid für die Dauer des Asylverfahrens, eines Geflüchteten als Ausweispapiere akzeptieren. "Das stellt für uns eine Herausforderung dar. Wir müssen ja sehen, dass diese Papiere korrekt sind. Sie müssen Siegel bzw. Stempel tragen. Aber dem stellen wir uns", betont Uwe Schmidt, Regionalleiter der Volksbank Remscheid-Solingen. "Eigentlich sollte mit dem Basiskonto auch eine Verordnung zur Identitätsfeststellung kommen. Die gibt es bislang nicht. Damit hat uns der Gesetzgeber ein Ei ins Nest gelegt."

Schmidt erwartet allerdings keine großen Probleme: "Wir müssen unsere Erfahrungen machen. Wenn das läuft, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, wird das klappen. Wir müssen die Legitimation sauber hinbekommen." Denn: Alle Beteiligten fürchten sich vor dem Szenario, dass ein Kontoinhaber in Deutschland seine Bank nutzt, um Geld an Terrororganisationen zu schicken. Hier stehen die Kreditinstitute durch die Geldwäsche-Verordnung in der Verantwortung.

Schon bisher hätten die genossenschaftlich organisierten Institute genauso wie die Sparkassen durch eine Selbstverpflichtung "unproblematisch" ein Guthabenkonto eingerichtet. Nicht die Höhe des monatlichen Geldeingangs, sondern die Personalienfeststellung zur Legitimation sei der Knackpunkt. Gewappnet sieht sich die Wermelskirchener Stadtsparkasse. "Das Sparkassen-Gesetz schreibt uns schon immer ein Konto für jeden vor. Neu geregelt ist die Feststellung der Personalien bei Flüchtlingen", sagt Sprecherin Sarah Schaefer. Die Sparkasse betreut aktuell 1109 Guthabenkonten. Diese Konten bilden einen Anteil von sechs Prozent aller Privat-Girokonten bei der Stadtsparkasse. Darunter sind 142 Konten von Flüchtlingen, die die Sparkasse lediglich dahingehend hausintern "markiert", als dass sie als "nicht vollständig legitimiert" geführt werden und somit der Kontoinhaber beispielsweise nur ein Konto sein Eigen nennen darf. Erfolgt eine vollständige Legitimation, erlischt die Markierung und es gibt keinen Unterschied zu allen übrigen Girokontokunden.

Uwe Schmidt weist auf einen "Haken" hin: "Bargeldloser Zahlungsverkehr muss mit jedem Konto möglich sein. Somit kann jeder Guthabenkonto-Inhaber mit Karte zahlen, was nicht neu ist. Deshalb empfehle ich jedem Einzelhändler, sein Zahl-System nicht per Lastschrift, sondern per PIN-Nummer-Verfahren einzurichten." Beim Lastschriftverfahren löst die Karte einen Einzug vom Konto aus, ohne vorher die aktuelle Deckung abzufragen - "platzt" der Einzug, bleibe der Händler darauf sitzen. Anders mit PIN-Nummer: Dieses System prüft unmittelbar bei Pin-Eingabe die Bonität, der Händler bekommt sicher sein Geld. "Solche ärgerlichen Fälle hat es leider in der Vergangenheit unabhängig vom neuen Gesetz vereinzelt gegeben", weiß Schmidt.

(RP)
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