Wermelskirchen Jägerin bleibt in psychiatrischer Klinik

Wermelskirchen · Das Landgericht kommt zu dem Urteil, dass die 46-Jährige nach dem Tötungsdelikt in Pohlhausen jederzeit rückfällig werden könnte. Aus diesem Grund müsse die Jägerin auf lange Jahre - erfahrungsgemäß Jahrzehnte - therapiert werden.

 Die 46-Jährige verdeckte beim Prozessauftakt ihr Gesicht mit einer Jacke; neben ihr Verteidiger Dr. Karl-Christoph Bode. Gestern wurde am Landgericht Köln das Urteil verkündet

Die 46-Jährige verdeckte beim Prozessauftakt ihr Gesicht mit einer Jacke; neben ihr Verteidiger Dr. Karl-Christoph Bode. Gestern wurde am Landgericht Köln das Urteil verkündet

Foto: Fuhrmann

Die Jägerin (46), die im vergangenen April ihren Vermieter und dessen Lebenspartnerin in Pohlhausen mit ihrem Jagdgewehr erschossen hatte, muss sicher in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Das hat das Landgericht Köln gestern beschlossen. Es entsprach damit dem Antrag des Staatsanwaltes. Die Schuldunfähigkeit der Frau war von Anfang an klar. Es ging in diesem sechs Tage dauernden Prozess darum, ob die Allgemeinheit vor der Beschuldigten geschützt werden muss.

Zwei Gutachter kamen zu dem Schluss, dass eine Wiederholungsgefahr bestehe. Sie leide an paranoider Schizophrenie. Erste Ausprägungen der von Wahn gekennzeichneten Krankheit waren bereits nach ihrer Scheidung im Jahr 2006 erkennbar. Sie wurde in einer Klinik stationär und ambulant behandelt, nachdem sie Eiszapfen an Bäumen im Sommer gesehen hatte. Ihre Krankheit führte dazu, dass ihre Kompromisslosigkeit gegenüber ihrer Umgebung nach und nach zunahm. Normale Benutzungsgeräusche einer Wohnung, wie Musik und Laufen auf Fliesen, fasste sie als Provokation auf; sie fühlte sich abgehört und ausgenutzt. Jegliches Verhalten der späteren Opfer deutete sie als Aggression.

Gemäß dem Gutachten der Psychologin geriet die Beschuldigte durch das überraschende Erscheinen des Vermieters auf dem Balkon am Tattag in eine für sie lebensgefährliche Situation eines "apokalyptischen Endzustandes", begleitet von Panik und Wut. Er habe sie zur Tat veranlasst. Ihre Tat sei unmittelbarer Ausdruck ihrer psychischen Störung, sagte der Staatsanwalt. Sie könne jederzeit rückfällig werden. Deswegen müsse sie auf lange Jahre - erfahrungsgemäß auf Jahrzehnte - therapiert werden.

Die Vertreterin der Nebenklage schloss sich diesem Antrag zwar an, äußerte aber aufgrund der "überlegten Tat" Zweifel an der Schuldunfähigkeit der Beschuldigten. Auch Gesunde hätten schon wegen Mietstreitigkeiten zur Waffe gegriffen, sagte sie. Es könnte auch lediglich die wütende Tat einer verzweifelten Frau gewesen sein. Sie habe das Leben zweier Menschen zerstört und könne sich jetzt in der Klinik weiterhin ihrer Kunst widmen. Das wollte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung nicht gelten lassen. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik des Maßregelvollzugs (mit fachgerechter Behandlung) sei neben dem lebenslänglichen Freiheitsentzug die schärfste Maßnahme des Rechtsstaates. Auch ein zielgerichtetes Handeln schließe Schuldunfähigkeit nicht aus.

Der Verteidiger betonte die gesicherte Tatsache der Schuldunfähigkeit seiner Mandantin. Sie habe das Ergebnis erwartet und gefasst aufgenommen, sagte er. Der Vorsitzende habe gut ausgeführt, dass es zwar für die Angehörigen kaum verständlich sei, dass jemand für eine solche Tat nicht im klassischen Sinne zur Rechenschaft gezogen werde. Aber das Urteil sei das Ergebnis eines Rechtsstaates: "Ohne Schuld gibt es keine Strafe." Und es liege keine Schuld vor.

(bege)
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