Wermelskirchen Heute Prozessauftakt nach Tötungsdelikt in Pohlhausen

Wermelskirchen · Die 46 Jahre alte Frau, die zugegeben hat, Ende April 2015 in Pohlhausen zwei Menschen erschossen zu haben, muss sich ab heute vor dem Landgericht Köln verantworten. Der Vorwurf lautet Totschlag in zwei Fällen im Zustand der Schuldunfähigkeit. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau die beiden Taten in paranoider Schizophrenie begangen hat. Das Gericht hat insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt.

Die Angeklagte ist weiterhin in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, hatte ein Landgerichtssprecher zuletzt mitgeteilt. Da sie als schuldunfähig gilt, ist beim Landgericht statt einer Anklage eine "Antragsschrift im Sicherungsverfahren" der Staatsanwaltschaft eingegangen. Die Vorgehensweise ist in einem solchen Fall aber vergleichbar. Die Kammer kommt auch bei einem Sicherungsverfahren zu einem Urteil.

Die Staatsanwaltschaft beantragt, dass die 46-Jährige in Zukunft weiterhin in einer psychiatrischen Klinik bleibt. Eine solche Unterbringung ist unbefristet, es wird aber jedes Jahr überprüft, ob von der beschuldigten Person noch eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht oder ob eine Krankheit womöglich geheilt worden ist, hatte der Landgerichtsprecher erklärt. Ob und wie sich die 46-jährige Frau zu der Tat in Pohlhausen beim Prozessauftakt vor dem Landgericht äußern wird, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft geht laut Antragsschrift davon aus, dass die beschuldigte Frau am 24. April abends im Garten auf ihren Vermieter traf. Sie soll sich provoziert gefühlt haben und schoss dem Mann in den Kopf. Anschließend kletterte sie über den Balkon in die Wohnung und erschoss dort die 47-jährige Lebensgefährtin.

(ser)
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