Wermelskirchen Herzschrittmacher-Patienten sind verärgert

Wermelskirchen · Der Weg zur Kontrolle nach Remscheid wird von Älteren als beschwerlich bezeichnet.

Der 85-jährige Arno Heyder ist entsetzt. "Wie soll ich denn das jetzt mit meiner Frau machen? Ich habe einen Defibrillator, meine Frau einen Herzschrittmacher. Im Wermelskirchener Krankenhaus konnte ich vor die Tür fahren, einen Rollator für meine Frau holen, und sie dann zur Untersuchung bringen. In Remscheid muss ich vom Parkhaus zur Facharztpraxis laufen. Das schaffen wir überhaupt nicht."

Teilweise Entsetzen, aber vor allem Verärgerung herrscht bei vielen Wermelskirchener Patienten über die Entscheidung, dem Krankenhaus die Erlaubnis zur ambulanten Kontrolle der Herzschrittmacher zu entziehen. Nachdem die Ermächtigung zur ambulanten Kontrolle vor Jahren ausgelaufen war, hatte das Krankenhaus dieses als Service-Angebot für die Hausärzte und Patienten am Ort kostenfrei angeboten. Nachdem eine Remscheider Facharztpraxis sehr deutlich mit möglichen rechtlichen Konsequenzen drohte, informierte das Krankenhaus seine Patienten, dass man dieses patientenfreundliche Angebot nicht aufrechterhalten könne.

Auch Inge Lindhorst kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Ihr Ehemann Siegfried muss regelmäßig zur Herzschrittmacherkontrolle. "Wir haben ein Vertrauen zum Arzt im Krankenhaus aufgebaut. Hier ist der Herzschrittmacher implantiert worden. Daher wäre es gut, dass im Wermelskirchener Krankenhaus auch die Kontrolle durchgeführt würde."

Ihr Mann habe schon negative Erfahrungen machen müssen bei einer Operation in einem anderen Krankenhaus. "Da wurde der Herzschrittmacher, ohne uns zu informieren, einfach umprogrammiert." Das ginge ja überhaupt nicht. "Mit dieser Entscheidung, hinter der sicher auch die Kassenärztliche Vereinigung steht, fordert man doch quasi die Patienten auf, dass ihre Hausärzte eine stationäre Einweisung schreiben. Das wird doch für die Kassen richtig teuer." Jetzt brauche man auf jeden Fall für Remscheid einen Taxischein. "Alles teurer für die Kassen."

Der Remscheider Allgemeinmediziner Walter Steege, Mitglied des Bezirksstellenrates Düsseldorf und im Vorstand der Kreisstelle Remscheid der KV Nordrhein, sagt, dass die Ermächtigung zur ambulanten Kontrolle alle zwei Jahre vom Kölner Zulassungsausschuss verlängert werden müsse. "Dies war auch im Falle des Krankenhauses Wermelskirchen geschehen - wie seit Jahrzehnten; nur: Dieses Mal hat die KV Nordrhein Widerspruch eingelegt. Betreiber war eine niedergelassene kardiologische Praxis im Remscheid." Als Argumentation sei angeführt, dass niedergelassene Ärzte das Leistungsspektrum anbieten würden. Vor dem Berufungsausschuss in Düsseldorf verlor dann Wermelskirchen seine Ermächtigung. Steege: "Hier gilt der Grundsatz ambulant vor stationär." Das Krankenhaus hätte dagegen Berufung beim Sozialgericht einreichen können, habe es aber nicht.

Das bestätigt der Ärztliche Direktor, Chefarzt Dr. Volker Launhardt, auf Anfrage unserer Redaktion. "Es war eine klare Sache, dass wir in einer Berufung keine Chance haben. Die niedergelassenen Ärzte können die Versorgung sicherstellen."

Das Service-Angebot sei nach der Nicht-Verlängerung der Ermächtigung kostenfrei weitergeführt worden; es sei jetzt sofort eingestellt worden, weil mögliche Sanktionen erwartet wurden, sagt Launhardt. Ihm sei klar, dass ein Krankenhaus für die stationäre Versorgung zuständig sei und nur ambulant tätig werden dürfe, wenn niedergelassene Ärzte die Versorgung nicht sicherstellen könnten. Er machte noch einmal klar: "Bei der Herzschrittmacherkontrolle stand für uns die Zufriedenheit der Patienten im Vordergrund - wir haben das nicht aus strategischen Gründen gemacht."

(RP)
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