Andreas Plewe Grell blinkende Weihnachtsdeko ab 22 Uhr abschalten

Wermelskirchen · wermelskirchen Von blinkenden Lichterketten über funkensprühende Wunderkerzen bis hin zu brennenden Tannenbäumen - über die rechtliche Bewertung weihnachtlicher Themen äußerte sich der Jurist des Mietervereins Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung, Andreas Plewe, im Gespräch mit dieser Zeitung.

 Mieterverein-Rechtsanwalt Andreas Plewe

Mieterverein-Rechtsanwalt Andreas Plewe

Foto: Jkö

wermelskirchen Von blinkenden Lichterketten über funkensprühende Wunderkerzen bis hin zu brennenden Tannenbäumen - über die rechtliche Bewertung weihnachtlicher Themen äußerte sich der Jurist des Mietervereins Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung, Andreas Plewe, im Gespräch mit dieser Zeitung.

Ist es dem Mieter erlaubt, Weihnachtsschmuck oder Lichterketten anzubringen?

Plewe Lichterketten und Weihnachtsschmuck sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie sicher installiert sind, die Hausfassade nicht beschädigt wird und Nachbarn nicht übermäßig gestört werden. Es ist weit verbreitete Sitte, in der Weihnachtszeit Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken, entschied das Landgericht Berlin (65 S 390/09). Allerdings kann ein Mieter, wenn er durch grell blinkende und ständig flackernde Weihnachtsdekoration des Nachbarn am Schlaf gehindert wird, gegen diese Art der Zwangsbeleuchtung vorgehen. Er kann verlangen, dass Lichter ab 22 Uhr ausgeschaltet werden.

Darf ein Mieter das ganze Treppenhaus dekorieren?

Plewe Wenn ein Mieter das gesamte Treppenhaus von oben bis unten nach seinen Vorstellungen weihnachtlich dekoriert, müssen Nachbarn oder der Vermieter das nicht ohne Weiteres hinnehmen. Sie können die Entfernung der Dekoration fordern. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht Münster (38 C 1858/08).

Wie ist die rechtliche Lage, wenn zum Beispiel Wunderkerzen einen Brand auslösen?

plewe Hat das Au-pair-Mädchen der Familie dem fünfjährigen Sohn eine Wunderkerze angesteckt und läuft der Junge damit direkt zum Weihnachtsbaum, der dann Feuer fängt und einen großen Brandschaden verursacht, liegt keine schwere Sorgfaltspflichtverletzung. Dann liegt auch keine grobe Fahrlässigkeit vor, lautet das ein Urteil des Oberlandesgericht Frankfurts (3 U 104/05).

Wann kann man denn von grober Fahrlässigkeit sprechen?

plewe Grob fahrlässig handelt, wer zum Beispiel Wunderkerzen direkt am Weihnachtsbaum entzündet und dadurch ein Feuer mit Brandschaden verursacht, lautete eine Entscheidung des Landgerichts Offenburg (2 0 197/02).

Wer ist für den Schaden verantwortlich, wenn durch einen Adventskranz ein Feuer entsteht?

plewe Fängt ein Adventskranz Feuer und entsteht dadurch ein beträchtlicher Schaden in der Wohnung, muss die Gebäudeversicherung des Vermieters für den Schaden aufkommen. Das gilt zumindest dann, wenn den Mietern nur einfache Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Die Versicherung kann keinen Regress von den Mietern fordern, sie kann auch nicht verlangen, die Mieter müssten ihre Haftpflichtversicherung einschalten. So entschied der Bundesgerichtshof (VIII ZR 67/06).

DIE FRAGEN STELLTE JOHANNA SCHUMACHER.

(RP)
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