Wermelskirchen Gleichgeschlechtliche Paare werden im Kirchenkreis getraut

Wermelskirchen · Gleichgeschlechtliche Paare haben in den Evangelischen Kirchengemeinden des Rheinlandes, und damit auch in den Gemeinden des Kirchenkreises Lennep, die Möglichkeit, sich kirchlich trauen zu lassen wie andere Paare auch. Das erklärte gestern Superintendent Hartmut Demski als Reaktion auf Vorwürfe eines Paares aus Solingen, die sich evangelisch in Unterburg trauen lassen wollten. Sie hatten laut Demski den Eindruck gehabt, nicht willkommen zu sein.

Die Landessynode hatte im Januar 2016 den Beschluss mit großer Mehrheit gefasst, gleichgeschlechtliche Paare in den Evangelischen Kirchen trauen zu lassen. "Damit ist mit der langjährigen Ausgrenzung und Diskriminierung von gleichgeschlechtlich lebenden Menschen in der Kirche grundsätzlich Schluss - und das ist gut so", erklärte Demski. Die Landessynode nehme allerdings auch Rücksicht auf Gemeindemitglieder und Pfarrer, die dazu eine abweichende Auffassungen haben. Sie könnten auf ihre Haltung bestehen. "In jedem Fall ist dann der Kirchenkreis in der Pflicht, dem gleichgeschlechtlichen Paar eine kirchliche Trauung zu ermöglichen."

Er bedaure, dass die beiden Solingerinnen den Eindruck hatten, in Unterburg unerwünscht zu sein. "Das entspricht nicht der Haltung der Evangelischen Kirche." Einen entsprechenden Beschluss habe es dazu in Burg oder Wermelskirchen nicht gegeben und wäre auch nicht zulässig gewesen.

Die Ortspfarrerin von Hünger-Burg, Almuth Conrad, erklärte, es tue ihr leid, dass der Eindruck einer feindlichen und abwehrenden Haltung gegenüber dem Brautpaar entstanden sei. "Dieses entspricht überhaupt nicht meiner persönlichen Haltung. Ich befürworte eine gottesdienstliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare."

(tei.-)
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