Wermelskirchen Gericht kann Unterschlagung und Betrug nicht nachweisen

Wermelskirchen · "Der ist doch krank im Kopf", sagte die 29-jährige Zeugin aus Wermelskirchen und meinte damit den Kläger, einen 17-jährigen Remscheider. Dieser behauptete, dass ihm der 35-jährige Angeklagte, bei dem er eine Zeit lang gewohnt hatte, das Geld für den Verkauf eines Handys unterschlagen hatte. Ferner versicherte er, der Angeklagte habe zudem einen Laptop verschwinden lassen. Prekär: Der Laptop gehörte der Mutter des Klägers, auch das Handy stotterte sie noch ab.

"Die Aussage des Klägers über den Laptop stimmt auf gar keinen Fall", sagte die Zeugin. Sie habe zur fraglichen Zeit regelmäßig beim Angeklagten zusammen mit dem 17-Jährigen übernachtet. "Haben Sie dort alle zusammen geschlafen?", wollte die Richterin wissen. "Wir sind beste Freunde", sagte sie. "Zum Schlafen sind wir dort nicht gekommen - wir haben Drogen genommen." Aber gerade weil sie so oft dort gewesen sei, habe sie mitbekommen, wie der Kläger eines Morgens um 6 Uhr aus der Wohnung ging: "Er hat den Laptop und seine Sachen eingepackt und ist gegangen." "Dem Gericht hat er etwas anderes erzählt", sagte die Richterin. Die Zeugin zuckte mit den Schultern. "Der ist doch nicht ganz dicht im Kopf, er hat Medikamente und Drogen gleichzeitig genommen." Diese Aussage war wichtig für das Ende eines Prozesses, der dreimal vertagt worden war. Angeklagter, Kläger und übrige Zeugen hatten jedes Mal eine andere Aussage gemacht. Der Verteidiger hatte von einem "Drogensumpf" gesprochen.

Und auch jetzt gab es kein klares Bild des Geschehens. Die Richterin schien eine Einstellung des Verfahrens - in der Regel mit einer Geldbuße verbunden - zu bevorzugen: Der Angeklagte sei einschlägig vorbestraft und die Aussagen der Zeugen seien "diffus". "Gerade das ist der klassische Fall für einen Freispruch", meinte der Verteidiger. Die Staatsanwältin plädierte auf Freispruch, das Gericht folgte diesem Antrag.

(bege)
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