Wermelskirchen Geldstrafe für Autobahn-Drängler

Wermelskirchen · Der 48-jährige Immobilienmakler hatte es sehr eilig: Knapp 400 Kilometer lagen von Wermelskirchen nach Cuxhaven noch vor ihm, und in drei Stunden begann sein Geschäftstermin. Er gab seinem Mercedes der S-Klasse "die Sporen". Er drängelte, wenn nötig, alles von seiner Spur, das ihm vor den Stern kam.

Jetzt saß er ruhig auf der Anklageseite des Amtsgerichtes. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs. Das Pech (oder Glück) des Angeklagten: Direkt hinter ihm fuhr ein Kriminalbeamter auf Dienstfahrt im Dienstauto. Ihm fiel die Drängelei seines Vordermanns unangenehm auf. Er beobachtete, wie der Mercedes auf der linken Fahrspur mehrfach sehr dicht auf seinen jeweiligen Vordermann auffuhr, um freie Bahn zu bekommen. Die Genötigten wechselten spontan auf die rechte Spur daneben. "Für einen durchschnittlichen Autofahrer hätte es ein wenig später richtig gefährlich werden können", sagte der Beamte, der als Zeuge geladen worden war. Er hatte das Fahrverhalten des 48-Jährigen zur Anzeige gebracht.

Kurz vor Beginn der Baustelle hinter der Abfahrt Wermelskirchen sei der Mercedes direkt vor ihm abrupt auf die linke Spur ausgeschert, sagte der Zeuge. Der Abstand zwischen beiden Autos habe höchstens zwei Meter bestanden - und das bei einem Tempo zwischen 60 und 80 km/h. Nur aufgrund seines beruflich angeordneten Fahrtrainings sei es zu keiner ernsten Situation gekommen. Die Wucht des Bahnwechsels sei so stark gewesen, dass sich der schwere Mercedes auf einer Seite sichtbar angehoben hatte. Nach der Baustelle überholte er dann noch zwei links fahrende Autos auf der rechten Spur. Schließlich machte sich ihm der Kriminalbeamte bemerkbar und stellte ihn auf der Raststelle Kucksiepen zur Rede. Hier zeigte sich der Geschäftsmann uneinsichtig, sagte der Beamte.

In der Verhandlung sagte der Angeklagte nicht zur Sache aus. Durch die Befragung des Zeugen wurde klar, dass der Vorwurf der Gefährdung im Straßenverkehr nicht aufrechterhalten werden konnte. Die einzige gefährliche Situation hatte der Zeuge dank seiner Umsicht und seines Könnens entschärfen können. Deswegen stand nur noch der Vorwurf der Nötigung im Raum.

Es kam zu einem Rechtsgespräch zwischen Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger. Das Ergebnis: Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 2000 Euro eingestellt. Damit blieb der Angeklagte straffrei. Der Mercedes-Fahrer bat darum, die Geldbuße in Raten abstottern zu können.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort