Wermelskirchen Geldstrafe für Alkoholfahrt und ohne Führerschein

Wermelskirchen · Der 25-jährige Angeklagte wirkte nach der Urteilsverkündigung erleichtert. Vermutlich hatte er mit einer höheren Strafe gerechnet. Er muss 400 Euro berappen. Wofür? Der Staatsanwalt hatte ihm vorgeworfen, einen Pkw-Schlüssel entwendet und anschließend mit diesem Auto einen Unfall verursacht zu haben. Der Wagen gehörte dem Lebensgefährten seiner Mutter. Das Ganze vollbrachte der Angeklagte unter Alkoholeinfluss. Und noch schlimmer: Er besaß keinen Führerschein.

Seine Spritzfahrt mit dem fremden Auto endete irgendwo in der Unterstraße, nachdem er vorher einen Laternenmast touchiert hatte. Die Polizei konnte ihn erst am nächsten Tag ermitteln. Deswegen war sein Blutalkoholgehalt zur Tatzeit nicht mehr genau zu bestimmen. "Was sagen Sie dazu?", sagte die Richterin. Der Angeklagte nickte still mit dem Kopf. "Ich bin sprachlos - es stimmt alles", sagte er. Es tue ihm alles sehr leid. Aber er habe das getan, und jetzt müsse er eben auch die Konsequenzen tragen. "Haben Sie jemals einen Führerschein besessen?", fragte der Staatsanwalt. Der Angeklagte nickte wieder. Und dann, nach einer Pause: "Die Fahrerlaubnis wurde mir entzogen - in 2009 wegen BTM-Missbrauchs."

Das war schon so lange her, dass diese Tatsache aus dem Vorstrafenregister gelöscht worden war: Der 25-Jährige galt als nicht vorbestraft. "Und jetzt haben wir eine ganze Reihe von Straftaten in einem Rutsch: Diebstahl des Schlüssels, Sachbeschädigung, Fahren ohne Führerschein und das noch unter Alkoholeinfluss", konstatierte der Ankläger.

Die Richterin widersprach. Es liege keine Anzeige wegen Diebstahls vor. Und auch wegen Sachbeschädigung nicht. Übrig blieben also "nur noch" Alkohol am Steuer und Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. In vier Monaten wolle er seinen Führerschein neu machen, sagte der Angeklagte. Richterin und Staatsanwalt sahen sich an: Der gute Wille schien vorhanden. Der Staatsanwalt berücksichtigte in seiner Forderung als strafmildernd, dass der Angeklagte voll geständig und nicht vorbestraft war. Er beantragte zusätzlich zur Geldstrafe eine so genannte "isolierte Sperre": Die Verwaltungsbehörde darf vor Ablauf von acht Monaten dem jungen Mann keine Fahrerlaubnis aushändigen.

(bege)
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