Wermelskirchen Geldstrafe - Ehepaar begeht gemeinschaftlichen Betrug

Wermelskirchen · Wegen Untreue in 26 Fällen und Betruges in sieben Fällen - davon sechsmal versuchter Betrug - musste sich jetzt ein Ehepaar vor dem Amtsgericht verantworten.

Sie sollen als Hausverwalter einer Wohnungseigentumsgesellschaft Geld der Hausgemeinschaft für sich abgezweigt und auf ihr Privatkonto überwiesen haben.

Zudem sollen sie versucht haben, Versicherungsbeiträge von der Gemeinschaft zu kassieren, für die gar keine Verträge mehr bestanden hatten. Insgesamt soll so ein Schaden von 4311 Euro entstanden sein.

Der Mann (63) ließ sich von einem Anwalt vertreten, die Frau (61) stand alleine vor Gericht. Sie hatte offensichtlich mithilfe einer anderen Person die Bücher geführt. Sie konnte für die strittigen Überweisungen keine Belege vorlegen. "Bei uns auf dem Dorf wurde vieles nach Absprache durchgeführt", sagte sie. Auf Nachfrage des Richters zu Überweisungen auf das Privatkonto sagte sie: Kann ich nicht mehr genau sagen."

Erklärend für seinen Mandanten fügte der Verteidiger hinzu: "Die Geschäfte wurden familiär und hemdsärmelig geführt". So konnten sich beide zunächst nicht mehr an das Privatkonto erinnern, auf das die Gelder geflossen waren. Der Verteidiger nahm seinen Mandanten in Schutz: Er sei Miteigentümer gewesen, aber nicht Mitverwalter. Ein Zeuge, ebenfalls Miteigentümer, der die Anzeige gestellt hatte, widersprach: Der Ehemann sei als Hausverwalter aufgetreten. Er legte auch eine Nebenkostenabrechnung vor, die der Ehemann alleine unterschrieben hatte.

Für den Richter war es wichtig, ob der Ehemann neben seiner Ehefrau auch vermögenstreuepflichtig war. Der Verteidiger argumentierte, dass sein Mandant über das Konto der Gesellschaft nicht verfügen konnte und er damit nicht als Hausverwalter gelten könne. Er verlangte Freispruch. Dem entsprach der Richter nicht.

Er verurteilte den Ehemann wegen Betruges und sechsmaligen Betrugsversuchen bezüglich der eingeforderten Versicherungsbeiträge, die er mit zu verantworten hatte, zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 20 Euro. Die Ehefrau erhielt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu zehn Euro. Sie habe Vermögens-Treuepflicht besessen und sei nicht sorgfältig mit ihrer Buchführung umgegangen, sagte er.

Ferner zog er den Schaden von 4311 Euro ein. Beide Eheleute hätten sich des gemeinschaftlichen Betruges und versuchten Betruges schuldig gemacht. Am Rande war zu vernehmen, dass sich die Parteien auch in einem Zivilprozess gegenüberstehen.

(bege)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort