Wermelskirchen Gegenläufiger Radverkehr - Klage ist eingereicht

Wermelskirchen · WNKUWG wünscht Informationen über Verfahren.

Dürfen Radfahrer künftig entgegen der Einbahnstraßenregelung auf der Telegrafenstraße fahren? Mit diesem Thema wird sich das Verwaltungsgericht auseinandersetzen. Denn wie angekündigt, hat Frank Schopphoff, Vorsitzender des ADFC-Ortsverbandes, Klage eingereicht. Und er rechnet sich gute Chancen aus, auf rechtlichem Wege den gegenläufigen Radverkehr durchzusetzen.

Wie berichtet, folgte eine Mehrheit aus CDU, WNKUWG und Büfo in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (StuV) dem Vorschlag der Verwaltung, die Ist-Situation aufrecht zu erhalten. Argumentiert wird, dass zunächst die Bebauung des Loches-Platzes abgewartet werden sollte, um die neue Verkehrssituation in diesem Bereich zu überprüfen. Diese Ergebnisse sollen dann im Fachausschuss vorgestellt werden. SPD, Grüne und FDP waren für den gegenläufigen Radverkehr.

Verkehrsbeschränkungen seien rein rechtliche Entscheidungen, bedürften keiner Mehrheitsbeschlüsse der Politik, argumentiert Frank Schopphoff. Er erinnert daran, dass der gegenläufige Radverkehr auf Einbahnstraßen die Regel ist und vielerorts praktiziert werde. Nur in Ausnahmefällen könne das Einfahrverbot in Gegenrichtung verhängt werden - zum Beispiel bei einer besonderen Gefahrenlage.

Selbst der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft schätzt auf der Basis einer Sicherheitsbewertung von Fahrradstraßen und der Öffnung von Einbahnstraße die in Gegenrichtung geöffnete Straßen als nicht unfallträchtiger ein.

Wie rasch die Richter ein Urteil fällen werden, ist ungewiss. Die WNKUWG möchte, dass alle Ratsmitglieder zeitnah und unabhängig von Sitzungsterminen wie auch die Öffentlichkeit über den Stand des Verfahrens in jedweder Hinsicht umfänglich informiert wird. "Da der Rat vor Zeiten das Thema in Gänze an sich gezogen hat, gehört dazu natürlich auch das Zur-Verfügung-Stellen der eigenen wie auch der gegnerischen Schriftsätze nebst Begleitmaterial", schreibt die WNKUWG an Bürgermeister Bleek. Die Ratsmehrheit solle die Möglichkeit haben, gemeinsam mit der Verwaltung die optimale Strategie im Verfahren auszuarbeiten. Und die Bürger hätten ein Recht darauf, zu erfahren, wie die Verfahren läuft.

(pd)
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