Wermelskirchen Formfehler führt zur Niederlage für die Radfahrer

Wermelskirchen · Vor dem Verwaltungsgericht Köln endete die Anfechtungsklage von Frank Schopphoff gegen die Stadt mit einer außergerichtlichen Einigung. In der Telegrafenstraße darf weiterhin nur in Fahrtrichtung geradelt werden.

Am Ende ist es ein Formfehler gewesen, der gestern vor der 18. Strafkammer des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstellung des Verfahrens führte, in dem Frank Schopphoff (ADFC) gegen die Stadt eine Anfechtungsklage angestrengt hatte. Auf mehrfaches, dringliches Anraten der Vorsitzenden Richterin stimmte der Kläger am Schluss einer außergerichtlichen Einigung zu - die Richterin machte deutlich, dass das Gericht gar keine Entscheidung treffen könne: "Es handelt sich um eine Verpflichtungsklage. Die Form schreibt vor, dass hierzu von Ihnen ein Antrag an die Verwaltungsbehörde gestellt werden muss, in diesem Fall die Stadt Wermelskirchen", sagte sie zum Ende der Verhandlung hin. Die Einstellung des Verfahrens kommt einer Niederlage für die Radfahrer gleich.

Doch worum geht es? Es geht um die Telegrafenstraße, eine Einbahnstraße, die auch Fahrradfahrer nur in Fahrtrichtung befahren dürfen. Das war nicht immer so: 2011 hatte der Kläger bereits einen Antrag an die Stadt gestellt, dass Radfahrer die Telegrafenstraße in beide Richtungen befahren dürfen, dem auch stattgegeben wurde. Nachdem es in der Straße einige Unfälle gegeben hatte, wurde dies im Mai 2013 wieder zurückgenommen. Mit einer Anfechtungsklage war Schopphoff nun vor das Verwaltungsgericht gezogen, ein im Juli gestellter Eilantrag war abgelehnt worden, die Hauptsache wurde nun gestern zur Verhandlung gebracht. Bereits im Vorfeld wurde nachgedacht, das Verfahren zurückzustellen oder ruhen zu lassen, weil derzeit ein Verkehrsentwicklungsplan erarbeitet wird, der auch eine Neuordnung der Fahrradwege beinhaltet.

Einige Hoffnung zog Schopphoff daraus, dass der Rat nach den Kommunalwahlen neu zusammengesetzt ist: "Es wurde in anderen Dingen sehr gut zusammengearbeitet, ich halte es für wichtig, sich dafür zu öffnen." Gleichzeitig stellte er jedoch klar: "Ich würde es dennoch vorziehen, eine Entscheidung vom Gericht zu bekommen, wenn dies im Rahmen der heutigen Verhandlung möglich ist." An dieser Stelle sagte die Vorsitzende Richterin zum ersten Mal, dass es fraglich sei, ob dies im Rahmen der Verhandlung überhaupt möglich sei: "Ist das überhaupt die richtige Klageform?" Es fehle nämlich eben ein Antrag wie jener, den der Kläger bereits 2011 an die Stadt gerichtet hatte. Aus diesem Grund lehnte die Richterin auch ein Ruhenlassen des Verfahrens ab: "Es wurde falsch aufgezäumt, und es wird dadurch nicht schöner, wenn wir es ein Jahr lang ruhen lassen."

Der anwesende Vertreter der Stadtverwaltung, der Beigeordnete Dr. André Prusa, sieht ebenfalls Handlungsbedarf: "Der Abschlussbericht der Unfallkommission zeigt vor allem, dass das Alter der verunfallten Personen deutlich in der Region 50+ liegt." Daher sei es in erster Linie wichtig, das Thema "Senioren im Straßenverkehr" zu besprechen. Der ADFC werde zu den Gesprächen für den Verkehrsentwicklungsplan eingeladen.

Um die Kosten des Verfahrens so niedrig wie möglich zu halten, empfahl die Richterin den beiden Parteien, sich zu einigen, da dann zwei Drittel der Kosten erlassen würden: "Und auch, wenn die Stadt dieses Verfahren eigentlich gewinnen würde, könnte sie sich kulant zeigen und sich die Kosten mit dem Kläger teilen", schlug die Richterin zudem vor. Der Kompromiss sah letztlich genau das vor, unter der Bedingung, dass der Kläger den Verkehrsentwicklungsplan abwarte und vorher keinen Antrag auf Einführung der Freigabe des Radverkehrs in beide Richtungen der Telegrafenstraße stelle. Der Entwicklungsplan soll in den kommenden zwei Jahren fertig gestellt sein.

(RP)
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