Wermelskirchen Fahrer unter Drogeneinfluss und ohne Kfz-Versicherung erwischt

Wermelskirchen · Ob es momentanes Pech war oder Glück für sein weiteres Leben sein könnte, wird der Angeklagte nach einigem Nachdenken selbst entscheiden können. Die Polizei hatte den jetzt 29-Jährigen im Dezember 2014 an einem Sonntagmorgen mit seinem Auto bei einer Routinekontrolle angehalten. Der Fahrer stoppte nicht sofort, sonder fuhr erst noch ein paar Meter weiter. Die Beamtinnen stellten starke Nervosität, fahrige Ausdrucksweise sowie zitternde Hände fest und machten ein paar Untersuchungen, deren Ergebnisse auf Drogeneinfluss hindeuten können - so war es auch. Die nachfolgende Blutprobe zeigte einen erheblichen Anteil von Cannabis und Amphetaminen.

Hinzu kam, dass das Auto nicht haftpflichtversichert war. Der Fall kam vor das Amtsgericht Wermelskirchen. Der Angeklagte war geständig, beteuerte aber, dass er erst an einer für ihn günstigen Stelle angehalten hatte, um den Verkehrsfluss nicht zu stören. Er sagte aus, dass er am Abend vorher gegen 22 Uhr die Drogen genommen hatte. Sein Fahrzeug sei ungefähr drei bis sechs Monate nicht haftpflichtversichert gewesen. Er solle froh sein, dass in dieser Zeit nichts passiert sei, sagte dazu der Staatsanwalt.

Das Gericht hatte auch die beiden Polizeibeamtinnen geladen, die den Angeklagten angehalten hatten. Eine der beiden sagte als Zeugin aus. Dass er ein paar Meter weitergefahren sei, bevor er gestoppt hatte, war kein Problem für sie. Warum sie ihn überhaupt angehalten hatten, wollte die Richterin wissen. Die Zeugin zuckte mit den Schultern. Es habe dazu keinen sichtbaren Anlass gegeben. Es sei früher Sonntagmorgen gewesen, kaum Verkehr, und dann sei das Auto gekommen. Mit der Zeit entwickele man als Beamtin ein Gespür dafür, ob etwas nicht stimme. "Ein Porsche Cayenne wird nicht so oft angehalten, wie ein Ford Fiesta." Letztendlich hatte ihr Gespür Recht bekommen. Allerdings ging aus dem rechtsmedizinischen Gutachten nicht hervor, dass der Angeklagte "zweifelsfrei fahruntüchtig" gewesen sei. Im Hinblick auf die zu verhängende Strafe nach dem Pflichtversicherungsgesetz stellte das Gericht das Drogenvergehen des Angeklagten (Teileinstellung bei mehreren Taten) ein. Seinen Führerschein darf er behalten.

Dafür, dass er sein Auto nicht haftpflichtversichert hatte, bekam der Angeklagte eine Strafe von 750 Euro aufgebrummt. Es werde beides - Drogenmissbrauch und fehlende Versicherung - nicht wieder vorkommen, sagte der Angeklagte. Ob er in Zukunft einen Porsche Cayenne fahren will, sagte er nicht.

(bege)
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