Wermelskirchen Dreimal Tanken nicht bezahlt - Missverständnis oder Diebstahl?

Wermelskirchen · BMW fahren - aber kein Geld fürs Tanken? Ein 39-jähriger Mann war angeklagt, dreimal in kurzer Zeit an derselben Tankstelle ohne Bezahlung getankt zu haben. Der Schaden: 262 Euro. Er hatte einen Strafbefehl erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Jetzt kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Der Angeklagte erschien mit einer Verteidigerin und beteuerte seine Unschuld. Er hatte auch eine Erklärung parat, wie es zur Nichtzahlung gekommen sei. Nach dem Tanken sei er zur Kasse gegangen, habe seine EC-Karte abgegeben und zugleich noch eine Packung Zigaretten gekauft. Die Bedienung habe ihm die Zigaretten und die EC-Karte ohne weitere Fragen wiedergegeben. Deswegen habe er gedacht, alles sei in Ordnung. War es aber nicht. Die Zigaretten hatte er bezahlt, aber nicht den Kraftstoff.

"Haben Sie mit der Abgabe der EC-Karte auch die Nummer der Zapfsäule genannt?", fragte der Staatsanwalt. "Nein, das hat die Bedienung doch gesehen", sagte der Angeklagte. "Wenn er hätte betrügen wollen, wäre er nicht dreimal in kurzen Abständen bei derselben Tankstelle erschienen", gab die Verteidigerin zu bedenken. Leider zeigten die Überwachungsvideos nur das Geschehen an der Tanksäule, nicht aber, was sich vor der Kasse abgespielt hatte. Auffallend war, dass der Angeklagte direkt nach dem Tanken erst ein Stück weggefahren war - aus dem Blickwinkel der Kamera heraus. Warum? Um den Platz an der Zapfsäule freizumachen, sagte der Mann.

"Unnötig", sagte dazu der Tankstellenbetreiber. Die Säule werde erst freigegeben, wenn die Zahlung erfolgt sei. Das Geschehen könnte sich wie folgt zugetragen haben: Getankt, das Auto weggesetzt und dann Zigaretten verlangt. Die Bedienung hatte offensichtlich nicht zuordnen können, dass der Tankkunde und der Zigarettenkunde identisch waren. So hatte sie nur den Zigarettenpreis von der EC-Karte abgebucht.

Einige Zeit später wunderte sich der Kunde, dass er eine Rechnung fürs nicht bezahlte Tanken zuzüglich Inkassogebühren von mehr als 400 Euro bezahlen sollte. Er beglich die Rechnung auch und bekam zusätzlich noch den Strafbefehl. Das war dann zu viel für ihn. Aber auch im Verfahren blieb offen: Hatte der Angeklagte die Bedienung absichtlich getäuscht? Die Verhandlung wurde vertagt. Beim nächsten Mal soll das Bedienpersonal der Tankstelle gehört werden.

(bege)
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