Wermelskirchen Cannabis in der Wohnung - "Pflanzenfreund" vor Gericht

Wermelskirchen · Der ursprüngliche Anfangsverdacht, der zu einer Hausdurchsuchung bei einem 1980 geborenen Wermelskirchener führte, bestätigte sich letztlich nicht. Nichtsdestotrotz fand die Kriminalpolizei in der Wohnung des Mannes sechs Pflanzen mit 9,7 Gramm Cannabis, Utensilien wie Glasscheiben mit Amphetamin-Behaftungen und Waagen. Dafür musste sich der Angeklagte nun am Amtsgericht wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTM) verantworten.

Für den Rechtsanwalt des Angeklagten eine Nichtigkeit: "Es gibt in der Anklage keine Angabe zum THC-Gehalt. Blätter haben nichts mit dem Wirkstoff zu tun, es handelt sich hier um die Liebhaberei eines Pflanzenfreundes. Wo ist der strafrechtliche Ansatzpunkt?", fragte er. Die Richterin gestand ein, dass kein Wirkstoff-Gutachten vorläge, aber Bewährungsstrafen und einschlägige Vorverurteilung wegen BTM-Verstoßes bei dem Angeklagten in den Akten stünden.

Der als Zeuge geladene Vertreter der Kriminalpolizei stellte klar: "Wir haben bei dem Angeklagten Pflanzen im Anfangswachstum gefunden. Üblicherweise schicken wir Material ab einer Menge von 50 Gramm automatisch für ein Wirkstoff-Gutachten ein. Wir haben die Pflanzen auf dem Balkon gefunden, das war kein professioneller Anbau und kein konsumfähiges Material - da hat es mal einer probiert." Der Anbau sei jedoch grundsätzlich verboten, wenn in diesem Fall auch ein untauglicher Versuch vorgelegen habe.

Auch die anwesende Bewährungshelferin des Angeklagten, die von einem "problemlosen" und "zufriedenstellenden" Verlauf der Bewährung sprach, konnte die Vertretung der Staatsanwaltschaft nicht zu einer Einstellung des Verfahrens gegen 20 durch den Angeklagten zu leistende Sozialstunden bewegen.

Der "offenkundig vorliegende Eigenkonsum", die "einschlägigen Vorstrafen" sowie die Amphetamin-Behaftungen wären zu schwerwiegende Argumente, meinte die Staatsanwaltschaft. Somit vertagte die Richterin das Verfahren auf einen späteren Termin - zur Urteilsbildung müsse ihr zwingend ein Wirkstoff-Gutachten vorliegen, was jetzt beauftragt worden ist.

(sng)
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