Wermelskirchen Bundesverband stützt Radweg-Klage

Wermelskirchen · Frank Schopphoff hat im Juli 2013 eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben, die Telegrafenstraße wieder für den gegenläufigen Radverkehr freizugeben. Noch vor den Sommerferien gibt's die mündliche Verhandlung.

 Kommt es wieder zum gegenläufigen Radverkehr auf der Telegrafenstraße? Das wird das Verwaltungsgericht entscheiden.

Kommt es wieder zum gegenläufigen Radverkehr auf der Telegrafenstraße? Das wird das Verwaltungsgericht entscheiden.

Foto: Nico Hertgen

Der ADFC-Bundesverband unterstützt die Anfechtungsklage des Privatmannes Frank Schopphoff zur Wiedereröffnung der Telegrafenstraße für den gegenläufigen Radverkehr. Der Bundesverband sagte Schopphoff Anfang des Jahres zu, die Hälfte der Kosten des "Hauptsacheverfahrens vor dem Verwaltungsgericht" zu tragen. Gleichzeitig stellte der Verband in Aussicht — wenn die Berufung eröffnet werde und dem Bundesverband aussichtsreich erscheine — die Hälfte der Kosten der Berufungsinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht zu übernehmen. Die finanziellen Mittel fließen aus dem Rechtshilfefonds des Verbandes.

Für Schopphoff ist diese Zusage wichtig — "es ist nicht nur eine klare Positionierung", erklärte er gestern in einem Pressegespräch. Nach Einschätzung von Schopphoff werde das Verwaltungsgericht Köln nicht der Frage ausweichen können, ob Radfahrer ein Recht auf Freigabe von Einbahnstraßen haben. "Der Bundesverband kann hier mit Rechtsunterstützung ein Grundsatzurteil herbeiführen", sagte Schopphoff.

Beklagte ist die Stadt Wermelskirchen. Nach der Einrichtung des gegenläufigen Radverkehrs auf der Telegrafenstraße 2012 hatte eine Ratsmehrheit im Mai 2013 den gegenläufigen Radverkehr wieder aufgehoben. Als Alternative wurden der Brückenweg und die Kölner Straße ausgewiesen. Daraufhin hatte der Wermelskirchener im Juli 2013 seine Klage eingereicht.

Schopphoff hat nicht als ADFC-Ortssprecher geklagt. Darauf wies er gestern noch einmal ausdrücklich hin. "Eine Verbandsklage wäre nicht angenommen worden. Meine Klage aber schon." Anfang des Jahres hatte er persönlichen Kontakt mit der zuständigen Richterin aufgenommen und durfte Einsicht in jene Akten nehmen, die das Gericht von der Stadt angefordert hatte. Seine Einschätzung nach Aktenlage: "Dem Gericht liegen alle Akten vor. Das wird ein gerechtes Urteil ermöglichen."

Sein Augenmerk lag bei der Akteneinsicht besonders auf den Polizeiunterlagen. "Die Berichte über die zwei Unfälle im gegenläufigen Radverkehr belegen deutlich, dass nicht die Radfahrer die Verursacher sind."

Angeschrieben wurden auch die ADFC-Kreisverbände in NRW, da der Landesverband keinen Rechtshilfefonds besitzt. Schopphoff zum Grund: "Falls ich mit meiner Klage in der ersten Instanz keinen Erfolg habe, müssen wir schnell entscheiden, wie es weitergehen soll." Denn in der ersten Instanz hat Schopphoff keinen (teuren) Fachanwalt beauftragt, in einer zweiten Instanz wird er ohne wohl nicht auskommen. "Viele Kreisverbände haben schon reagiert und unterstützen die Klage." Sollte das Geld nicht benötigt werden, wird er es ihnen aber wieder zurücküberweisen.

Als "Solidaritätsbeweis" sieht Schopphoff die vielen Einzelspenden Wermelskirchener Bürger. Rund 1000 Euro seien eingezahlt worden, die bereits für Gerichtskosten (Eilverfahren und Hauptverfahren) bezahlt werden mussten. Bis zum Abschluss der ersten Instanz rechnet Schopphoff noch einmal mit 1000 Euro (Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite). Die Kreisverbände haben bislang rund 3500 Euro zur Verfügung gestellt, falls weitere Kosten anfallen werden.

(RP)
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