Wermelskirchen Bürgerbegehren droht zu scheitern

Wermelskirchen · Die ausliegenden Unterschriftenlisten sind in der Begründung, aber auch Fragestellung fehlerhaft. Die Stadtverwaltung ist im Vorfeld des Begehrens von der Schulpflegschaft der Realschule nicht informiert oder um Hilfe gefragt worden.

1500 Bürger haben derzeit schon mit ihrer Unterschrift die Aktion der Schulpflegschaft um Petra Sorge-Booms von der Realschule unterstützt, mit einem Bürgerbegehren eine Wiederaufnahme des Schulbetriebes durchzusetzen. Doch die Arbeit der engagierten Eltern scheint für die Katz' zu sein. Hauptamtsleiter Jürgen Scholz, zuständig für die Prüfung solcher Anträge: "Ich habe in der Begründung schon mehrere Fehler entdeckt. Ich habe größte Zweifel, das dieses Bürgerbegehren formal zugelassen wird."

Kurz vor der Geburtstagsfeier der Realschule begann die Sammlung der Unterschriften; auf dem Stadtfest haben die Eltern nach eigenen Angaben großen Zuspruch aus der Bevölkerung erhalten, sich unbedingt für den Erhalt der Realschule einzusetzen. Im Sommer 2020 werden die letzten Schüler der Realschule (wie auch der Hauptschule) verabschiedet - so hat es der Stadtrat gewollt und die Schulstruktur in Wermelskirchen verändert. Dann wird es nur noch die Sekundarschule und das Gymnasium für den Sekundarbereich I geben. Dem möchte die Schulpflegschaft der Realschule etwas entgegensetzen.

Gestern hat Jürgen Scholz zum ersten Mal die Unterschriftenliste zu Gesicht bekommen. Seine erste Reaktion: "So etwas ist unglücklich. Ich habe bisher von dem Bürgerbegehren nur aus der Zeitung erfahren." Sinnvoller wäre es gewesen, sich vorher einmal mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen, um nicht an den hohen formalen Hürden zu scheitern. Dazu gebe es in der Gemeindeordnung klare Vorgaben. "Hier muss auch die Verwaltung schriftlich darüber informiert werden, dass ein Bürgerbegehren beabsichtigt ist."

Die Verwaltung sei laut Gemeindeordnung auch verpflichtet, bei Formulierungsfragen zu helfen: "Da kann man viel falsch machen." Für ein Bürgerbegehren, das dann mit einer Unterschriftenaktion startet, müsse eine Kostenschätzung des Verfahren ermittelt und dann in der Unterschriftenliste veröffentlicht werden. "Fehlt das, könnte das ein Formfehler sein", sagte er gestern vorsichtigt. Das Begehren müsse, wenn es vorliege, aber vom städtischen Justiziar geprüft werden. "Es wird aber noch komplizierter: Sind Fristen überschritten worden? Geht das Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss oder geht es um eine Neueinrichtung der Realschule?"

Wenn alle formalen Hürden überwunden seien - und dies prüft die Stadtverwaltung -, muss der Stadtrat dann feststellen, ob das Bürgerbegehren aus formalen Gründen zulässig ist "Dann gibt es einen Bürgerentscheid. Dafür braucht die Initiative dann mindestens 20 Prozent der Stimmen der Wahlberechtigten, also etwa 7000."

Er wundere sich, dass im Vorfeld niemand ihn angesprochen habe, um formale Fehler zu verhindern. Im ersten Satz heißt es, "... die Sekundarschule in 2013 mit nur 75 Anmeldungen die notwendige Schülerzahl für ihre vom Stadtrat gewollte Gründung erhielt...". Das sei so faktisch falsch. Es handele sich bei der Jahreszahl um 2014, und die Anmeldezahl betrug 132. Das könnte schon für eine Ablehnung reichen. Im vorletzten Absatz fehle zudem die Eindeutigkeit, was man erreichen wolle. "Wir sind dafür, diese Schulform für Wermelskirchen wieder aufleben zu lassen. Zumindest aber ..." heißt es in der Formulierung. Das könne als Formfehler gewertet werden.

Aus Sicht von Scholz werde zudem versucht, einen Ratsbeschluss einzukassieren. "Der Rat hat im November 2013 beschlossen, keine Eingangsklassen zuzulassen." Dies aber versuche die Schulpflegschaft mit ihrer Unterschriftenaktion, rückgängig zu machen. Doch dafür sei die Frist abgelaufen - das Begehren hätte sechs Monate nach dem Beschluss erfolgen müssen. "Die Wiederaufnahme der Kinder geht nach dem Ratsbeschluss als Fragestellung überhaupt nicht und wird wohl die Hauptbegründung zur Ablehnung sein.

(RP)
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