Wermelskirchen Bürger rüsten auf: immer mehr Anträge für kleinen Waffenschein

Wermelskirchen · Die Bürger im Rheinisch-Bergischen Kreis rüsten nach den sexuellen Übergriffen auf dem Platz vor dem Hauptbahnhof in Köln in der Silvesternacht auf. 155 Anträge auf einen Waffenschein sind in den ersten 20 Tagen des neuen Jahres bei der Kreispolizeibehörde bereits gestellt worden - ein Ende ist nicht absehbar. Dabei ist die Zahl der Anträge aus 2015 schon weit übertroffen: 94 bekamen im vergangenen Jahr den kleinen Waffenschein. Damit dürfen aktuell kreisweit 1334 Männer und Frauen Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen sowie Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen führen. Diese Zahlen nannte die Kreispolizeibehörde Bergisch Gladbach auf Anfrage. Der kleine Waffenschein berechtigt grundsätzlich zum Führen von ab 18 Jahren frei erhältlichen Schreckschuss-, Signal- und Reizstoffwaffen. Pfefferspray ist indes ohne Beschränkung erhältlich. Auch wer den kleinen Waffenschein hat, darf Sprays, Elektroschocker, Gas- und Schreckschusswaffen nicht jederzeit benutzen: Das ist nur in Notwehr erlaubt und ansonsten strafbar, teilte die Polizei mit. Das Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit ist nur erlaubt mit einem kleinen Waffenschein, bei öffentlichen Veranstaltungen wie Versammlungen, Demonstrationen sei das generell verboten, sagte eine Polizeisprecherin. Doch kann jeder diesen kleinen Waffenschein bekommen? Nein, heißt es da aus der Kreispolizeibehörde in Bergisch Gladbach. Geprüft wird im Antragsverfahren die Zuverlässigkeit des Antragstellers - so erhalten rechtskräftig Verurteilte ebenso wenig diesen kleinen Waffenschein wie solche Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, sie würden Waffen und Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden. Als nicht zuverlässig werden unter anderem auch Personen eingestuft, die gegen den Gedanken des Völkerrechts handeln. Auch eine gesundheitliche Überprüfung durch Amtsarzt oder einen Psychologen ist in Ausnahmefällen möglich.

Nach dem Erteilen eines Waffenscheins kann die Erlaubnis aber auch widerrufen werden, so die Polizeisprecherin. Dies ist in den Jahren 2014 und 2015 im Rheinisch-Bergischen Kreis insgesamt 18-mal geschehen. In den meisten Fällen fielen die Waffenbesitzer bei der Zuverlässigkeitsprüfung durch. Beim kleinen Waffenschein erfolgt dies drei Jahre nach der Erteilung. Denn alle Anträge werden regelmäßig gecheckt - bei Auffälligkeiten, zum Beispiel bei polizeilichen Einsätzen oder alkoholbedingten Auffälligkeiten ist der Waffenschein futsch.

Und dann gibt es da noch den großen Waffenschein, der verbunden ist mit einer Waffenbesitzkarte. Der ist eigentlich nur für gefährdete Personen oder Bewachungsunternehmen gedacht. Aber auch Jäger, Sport- und Brauchtumsschützen wie auch Waffen- und Munitionssammler können den beantragen - und bekommen ihn, wenn das Bedürfnis und die Sachkunde nachgewiesen sind.

(RP)
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